Die Oppositionsparteien im Abgeordnetenhaus haben verstanden, worauf es ankommt. Grüne, Linken und Piraten haben heute einen gemeinsamen verfassungsändernden Gesetzentwurf zur Verbesserung der direkten Demokratie und Einführung von Referenden eingebracht. Die von der Opposition vorgeschlagene Verfassungsänderung würde nicht nur eine echte Abstimmung über Olympia bis zum September ermöglichen, sondern auch grundsätzliche Verbesserungen bei Volksbegehren und -entscheiden herbeiführen.
Sie schlägt vor, die Berlinerinnen und Berliner am 26. April über eine Änderung der Verfassung abstimmen zu lassen. Ziel der Verfassungsänderung ist es, die Hürden für die Volksgesetzgebung zu senken sowie verbindliche Referenden einzuführen. Das fakultative Referendum würde es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, per Unterschriftensammlung eine Abstimmung über bereits beschlossene Gesetze zu erwirken. Mit dem Parlamentsreferendum könnte eine Dreiviertel-Mehrheit im Abgeordnetenhaus binnen vier Monaten eine verbindliche Volksabstimmung einleiten. Sowohl die Bürger/innen als auch eine Minderheit im Parlament könnte dann einen Gegenentwurf mit zur Abstimmung stellen.
Das von der Opposition vorgeschlagene Parlamentsreferendum erfüllt somit alle Kriterien, die Mehr Demokratie wichtig sind. Wenn eine Volksabstimmung über die Verfassungsänderung Ende April gelingen sollte, könnten die Berliner/innen im vom Senat vorgesehenen Zeitplan über Olympia abstimmen – mit einem sauber geregelten Verfahren.
Unabhängig von der Olympia-Bewerbung ist es vor allem wichtig, Referenden grundsätzlich für die Zukunft zu regeln. Olympia wird nicht der einzige Fall bleiben, bei dem Senat oder Abgeordnetenhaus die Bevölkerung mit einbeziehen möchten. Statt jeweils einzelne Gesetze zusammen zu schustern, macht es deutlich mehr Sinn, solche Abstimmungen grundsätzlich und verbindlich zu regeln.
Erfreulich sind auch die geplanten Erleichterungen bei Volksbegehren und -entscheiden. So schlägt die Opposition etwa die Zusammenlegung von Wahlen und Abstimmungen sowie die Senkung der Zustimmungshürde beim Volksentscheid von 25 Prozent der Abstimmungsberechtigten auf 15 Prozent vor.
Der Vorschlag im Überblick:
Senkung des Wahl- und Abstimmungsalters von 18 auf 16 Jahre
Einfachgesetzliche Volksbegehren und Volksentscheide
- Abschaffung der Volksinitiative/Einführung eines Anhörungsrechtes nach der ersten Stufe des Volksbegehrens
- Zusammenlegung von Abstimmungen mit Wahlen auf Antrag der Initiative innerhalb von 12 Monaten
- Senkung des Unterschriftenquorums von 7 und 5 Prozent
- Senkung des Zustimmungsquorums beim Volksentscheid von 25 auf 15 Prozent
Verfassungsändernde Volksbegehren und Volksentscheide
- Senkung des Unterschriftenquorums von 50.000 auf 40.000 Unterschriften beim Volksbegehrensantrag
- Senkung des Unterschriftenquorums beim Volksbegehren von 20 auf 10 Prozent
- Senkung des Zustimmungsquorums beim Volksentscheid von 50 auf 25 Prozent (+2/3-Mehrheit)
Einführung eines fakultativen Referendums (Einspruchsreferendum):
- 10.000 Unterschriften innerhalb von 14 Tagen nach Beschluss des Abgeordnetenhauses
- Unterschriften von 5 Prozent der Wahlberechtigten innerhalb von 4 Monaten (bei Verfassungsänderungen 10 Prozent)
- kein Quorum beim Referendum, Mehrheit entscheidet
Parlamentsreferendum:
- Einleitung des Referendums mit Dreiviertelmehrheit
- Frist von 4 Monaten zwischen Einleitungsbeschluss und Referendum
- Gegenvorlage von einem Viertel des Abgeordnetenhauses möglich
- Gegenvorlage aus der Bevölkerung möglich mit Unterschriften von 5 Prozent der Wahlberechtigten innerhalb von 2 Monaten
- Zustimmungsquorum von 15 Prozent beim Referendum (25 Prozent bei Verfassungsänderungen + 2/3-Mehrheit)
Gesetzentwurf zur Änderung Berliner Landesverfassung:
<link http: www.parlament-berlin.de ados iiiplen vorgang d17-2072.pdf>www.parlament-berlin.de/ados/17/IIIPlen/vorgang/d17-2072.pdf
Gesetzentwurf zur Durchführung der Volksabstimmung gemäß Art. 100 VvB:
<link http: www.parlament-berlin.de ados iiiplen vorgang d17-2073.pdf>www.parlament-berlin.de/ados/17/IIIPlen/vorgang/d17-2073.pdf




