Im Abgeordnetenhaus findet heute die Abstimmung über eine Neuerung des Bezirksverwaltungsgesetzes statt. Dabei geht es auch um die Reformierung der Regelungen für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide. Rot-Rot und Bündnis 90/Die Grünen hatten entsprechende Gesetzentwürfe eingebracht. Der rot-rote Entwurf ist zwar als ein kleiner Fortschritt für die direkte Demokratie in den Berliner Bezirken zu betrachten, jedoch bleiben die wirklich wichtigen Fragen bedauerlicherweise unberührt. Der Gesetzentwurf der Grünen sieht eine erhöhte Verbindlichkeit von Bürgerentscheiden vor, was vor allem die SPD ablehnt.
Bisher gab es in Berlin neun Bürgerentscheide, von denen keiner gänzlich rechtsverbindlich war. Wir hatten mit einem Aufruf und einer Unterschriftensammlung die Einführung verbindlicher Bürgerentscheide gefordert. Außerdem treten wir für eine Abschaffung des Quorums beim Bürgerentscheid ein.
Der rot-rote Entwurf sieht vor, das geltende 15-prozentige Beteiligungsquorum beim Entscheid in ein zehn-prozentiges Zustimmungsquorumumzuwandeln . Demnach müssten künftig zehn Prozent aller Wahlberechtigten eines Bezirks einer Vorlage zustimmen. Da bisher vier der neun Berliner Bürgerentscheide am 15-prozentigen Beteiligungsquorum gescheitert sind, würde eine Umwandlung positive Auswirkungen auf zukünftige Bürgerentscheide haben.
Auch begrüßen wir den im rot-roten Entwurf geplanten Ausbau der Beratung für Bürgerbegehren, bei der sich Initiatoren durch das Bezirksamt über die rechtliche Verbindlichkeit des Bürgerentscheids aufklären lassen können. Diese Information soll ebenso den Wählern durch die Abstimmungsunterlagen zugänglich gemacht werden. Zudem sieht der Gesetzentwurf vor, eine Spendentransparenz-Regelung für Bürgerbegehren einzuführen. Demnach sollen Spenden ab 5.000 Euro offengelegt werden, was auch wir gefordert hatten.
Wir sind der Meinung, dass sich auch die Senkung des Quorums beim Einwohnerantrag förderlich auf die Bürgerbeteiligung in den Bezirken auswirken wird. Bisher musste ein Prozent der Einwohner eines Bezirkes für einen solchen Antrag unterzeichnen. Dem Gesetzentwurf von SPD und Linke zufolge sollen es künftig nur noch 1.000 Unterschriften sein.
Kritisch betrachten wir jedoch die von Rot-Rot geplante Abschaffung der Stichfrage beim Bürgerentscheid. Demnach wird bei konkurrierenden Vorlagen künftig nicht mehr die Stichfrage über Sieg oder Niederlage entscheiden. Jedoch bleibt das sogenannte „doppelte Ja“ erhalten. Dieses eröffnet den Abstimmenden die Möglichkeit, beiden Vorlagen zuzustimmen, was dann sinnvoll sein kein, wenn beide Reformvorschläge besser sind, als der Status quo. Außerdem wird mit einem „doppelten Ja“ eine Aufspaltung der Ja-Stimmen auf zwei Vorlagen verhindert, was das Erreichen des Zustimmungsquorums enorm erschweren kann.



