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Berlin: Überprüfung der Unterschriften bei Volksbegehren soll verschärft werden

Bei der Auszählung der Unterschriften des Volksbegehrens gegen die Bebauung des Tempelhofer Feldes entbrannte Anfang des Jahres ein Streit um die Überprüfung der Unterschriften. Bleibt eine Unterschrift gültig, wenn das Geburtsdatum fehlt, die Person aber trotzdem eindeutig identifizierbar ist? Einige Stadträte wollten dieser liberalen Auslegung der Landeswahlleiterin nicht länger folgen. Auch wenn mit 22 Prozent die Ungültigkeitsquote bei diesem Volksbegehren sehr hoch war, zeigte sich doch schnell, dass das Geburtsdatum keine ausschlaggebende Rolle bei den ungültigen Unterschriften spielte. Zusätzlich wurden sogar Gerüchte von massenhaften Fälschungen in Umlauf gebracht. Auf eine kleine Anfrage hin musste Innensenator Frank Henkel jedoch eingestehen, dass von massenhaften Fälschungen keine Rede sein konnte.

Trotzdem hält die Debatte über die Standards bei der Unterschriftenüberprüfung weiterhin an. Alle Beteiligten wünschen sich eine Klarstellung im Gesetz, die entscheidende Frage dabei ist jedoch, welche Auswirkungen eine solche Klarstellung hätte. Geht es nach dem Rat der Bürgermeister, so sollte der Spielraum, der Unterschriften auch dann für gültig ansieht, wenn einzelne Daten fehlen bzw. unleserlich sind, sofern die Person zweifelsfrei identifizierbar ist, gänzlich gestrichen werden. Würde dieser Vorschlag durchkommen, so wäre eine Unterschrift schon dann ungültig, wenn der Vorname abgekürzt würde. Und es würden neue Unsicherheiten hinzukommen: Wie ist es mit Personen umzugehen, die einen Doppelnamen haben, aber nur einen angeben? Was ist, wenn ein Straßenname abgekürzt wird? Generell würde sich für die Prüfer in den Bezirksämtern ein neuer Spielraum ergeben. Sie würden entscheiden, wann eine Angabe unleserlich ist, obwohl eine Person möglicherweise identifizierbar ist?

Um zu einer einheitlich Überprüfungspraxis in den Bezirksämtern kommen, ist eine gesetzliche Klarstellung sicherlich sinnvoll, jedoch sollte aus Sicht von Mehr Demokratie der bisher bestehende nötige Spielraum nicht eingeschränkt werden. 2008 wurde die freie Sammlung der Unterschriften in Berlin eingeführt. Das Sammeln von Unterschriften bei Wind und Wetter bringt es mit sich, dass einzelne Angaben möglicherweise unleserlich werden. Jedoch hat die Person, wenn sie denn erkennbar ist, eindeutig unterschrieben. Auch wenn die Erfahrung zeigt, dass es bei Volksbegehren in der Vergangenheit zu keinen nennenswerten Täuschungen kam, ließe sich darüber reden, das vollständige Geburtsdatum neben der Unterschrift als zwingende Angabe im Gesetz festzuschreiben. Somit wäre weitgehend sichergestellt, dass Personen nicht aus dem Telefonbuch abgeschrieben werden.

Die Koalition hat angekündigt, ihre Lehren aus dem Volksentscheid zum Tempelhofer Feld zu ziehen und die Beteiligung auszubauen. Gerade jetzt wäre es absurd, Volksbegehren weitere Steine in den Weg zu legen.

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