Heute (3. Juli) übergab der Berliner Energietisch etwa 36.000 Unterschriften an die Innenbehörde, die erste Stufe des Volksbegehrens ist somit abgeschlossen. Geht man davon aus, dass erfahrungsgemäß höchstens zehn Prozent der Unterschriften ungültig sind, sollte bei 20.000 benötigten Unterschriften der Puffer für die bis dato 14. Berliner Initiative ausreichen.
Das Volksbegehren mit dem Namen „Neue Energie für Berlin“ setzt sich für die Rekommunalisierung der Energieversorgung in Berlin ein. Dabei liegt der Fokus auf einer ökologischen Energie-Gewinnung welche demokratisch organisiert werden soll. Die Initiatoren fordern die Gründung Netzgesellschaft sowie eines Stadtwerks als Anstalt öffentlichen Rechts.
Die Innenbehörde hat jetzt 15 Tage Zeit um die Unterschriften zu prüfen, anschließend prüft der Senat die Zulässigkeit des Volksbegehrens ebenfalls innerhalb von 15 Tagen.
Momentan laufen drei weitere direktdemokratische Verfahren in Berlin: Das Volksbegehren für einen Nachtflugverbot am Großflughafen Berlin-Brandenburg, das Volksbegehren „Freie Zulassung zum Masterstudium“ und das Volksbegehren des Berliner S-Bahn-Tischs. Letzteres wurde vom Senat für unzulässig erklärt, dies wird zurzeit vom Berliner Verfassungsgericht überprüft.
Im Unterschied zu den meisten anderen Bundesländern liegt die Entscheidung beim Parlament, ob es sich mit dem Volksbegehren zu diesem Zeitpunkt befasst. Nach Verstreichen der Frist von vier Monaten können die Initiatoren dann das Volksbegehren einleiten. Die direkte Demokratie soll jedoch den Dialog zwischen Bürgern und gewählten Vertretern fördern. Mehr Demokratie setzt sich dafür, dass bereits nach der ersten Stufe eine zwingende Behandlung im Parlament inklusive Anhörung stattfindet. Eine Volksinitiative als eigenständiges Verfahren bräuchte es dann nicht mehr.



