Für kleine Parteien bleibt es in Berlin weiterhin schwer, einen Sitz in den Bezirksverordnetenversammlungen (BVVen) zu erhalten: gestern wies das Berliner Verfassungsgericht eine Klage gegen die Drei-Prozent-Sperrklausel ab. Damit bleibt Berlin das letzte Bundesland mit einer Sperrklausel auf kommunaler Ebene.
Geklagt hatte die Klage Tierschutzpartei, die im September 2011 in Tempelhof-Schöneberg bei der Wahl zur BVV 1,85 Prozent der Stimmen erhalten hatte. Ohne Sperrklausel reichen rein rechnerisch zwischen 1,2 und 1,8 Prozent der Stimmen, um einen Sitz auf kommunaler Ebene zu erhalten. Ohne Sperrklausel hätte sie also einen Sitz erhalten. Die Klage wurde abgewiesen, weil die Drei-Prozent-Sperrklausel nicht mehr nur im Landeswahlgesetz, sondern seit 1998 auch in der Verfassung festgeschrieben ist. Das Gericht hätte also „verfassungswidriges Verfassungsrecht“ feststellen müssen, um die Sperrklausel zu kippen. Das Gericht stellte fest, dass die Sperrklausel keine gravierende Einschränkung der Stimmengleichheit bedeute.
Mehr Demokratie kritisiert die Beibehaltung der Drei-Prozent-Sperrklausel auf kommunaler Ebene: „Rechtlich ist das Urteil nachvollziehbar, politisch bleibt die Sperrklausel bei Bezirkswahlen trotzdem falsch“, erläutert Oliver Wiedmann, der Sprecher des Landesverbandes Mehr Demokratie. So würden auch in Zukunft bei den Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen viele Stimmen unter den Tisch fallen. Das ist insbesondere deshalb unverständlich, weil BVVen im Gegensatz zu den Landesparlamenten und dem Bundestag nicht auf stabile Mehrheiten zur Regierungsbildung angewiesen sind, sondern nach Proporz zusammengesetzt werden.
Es braucht also eine politische Entscheidung für die Streichung der Sperrklausel. Das Berliner Landesparlament hatte 1998 die Verfassungsklausel mit der „Abwehr allgemeiner, abstrakter Gefahren für die Funktionsfähigkeit der BVVen“ begründet. Dabei zeigt schon ein Blick über Landesgrenzen hinaus, dass den Kommunalvertretungen mehr Bürgernähe und Vielfalt besser bekommt als die Angst vor abstrakten Demokratiegefährdungen.




