Gestern erklärte das Berliner Verfassungsgericht das Volksbegehren zur Verbesserung des S-Bahn-Verkehrs für unzulässig. Das mehr als ein Jahr andauernde Gerichtsverfahren wurde allerdings bereits vor dem Urteilsspruch von der Realität überholt.
Die Urteilsbegründung des Gerichtes konzentriert sich auf die mangelnde Gesetzgebungskompetenz des Landes Berlin: Ein Großteil der vom Volksbegehren angestrebten Bestimmungen hätte aufgrund des bestehenden Verkehrsverbundes auch das Land Brandenburg betroffen, „ohne diesem eine Mitwirkung oder Mitbestimmung zu ermöglichen“, so das Gericht.
Mehr Demokratie kritisiert vor allem, dass das Verfassungsgericht mehr als ein Jahr für die jetzt gefällte Entscheidung gebraucht hat. So hatte der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg bereits im laufenden Verfahren das Vergabeverfahren für eine Teilprivatisierung des S-Bahn-Netzes begonnen und damit die Grundlage für den Volksentscheid verändert.
Gerichtsurteile zu Volksentscheiden machen aber nur Sinn, wenn sie von allen Beteiligten abgewartet werden. Um das zu ermöglichen, befürwortet Mehr Demokratie eine Sechsmonatsfrist für entsprechende Gerichtsverfahren.




