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Brandenburg: Alle 64 Jahre ein Bürgerbegehren

Julian Nitzsche / pixelio.de

Die Ausführungen zur direkten Demokratie im Koalitionsvertrag sind überschaubar: "Die Kommunalverfassung wird evaluiert. Wir wollen die bürgerschaftliche Beteiligung verbessern." Im Interview mit der Berliner Zeitung versichert Hans-Jürgen Scharfenberg, innenpolitischer Sprecher der Linksfraktion jedoch, dass damit die Weiterentwicklung der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene gemeint sei. Er zeigt sich optimistisch, dass in dieser Legislaturperiode eine Reform mit dem Koalitionspartner möglich sei und stellt dabei die Abschaffung des Kostendeckungsvorschlags sowie die Zulässigkeit von Bürgerbegehren zu Fragen der Bauleitplanung in Aussicht. Es wird vor allem auf die Überzeugungsarbeit seiner Partei ankommen, damit sich die SPD bewegt, denn von ihr ist zu hören, dass beim Thema Bürgerbegehren und Bürgerentscheide nichts dränge.

Im September dieses Jahres haben wir einen Bericht zur Praxis kommunaler Bürgerbegehren in Brandenburg veröffentlicht. Dieser ist eindeutig: Nur alle 64 Jahre findet in einer Brandenburger Kommune ein Bürgerbegehren statt. Seit 1993 ergriffen die Bürgerinnen und Bürger vor Ort nur 136 Mal ein Bürgerbegehren, um sich in die Kommunalpolitik einzumischen, von denen es gerade einmal 53 bis zum Bürgerentscheid schafften. Das ist sehr wenig, bedenkt man, dass in Bayern, dem Spitzenreiter, seit 1995 rund 1.500 Bürgerentscheide stattfanden.

Die Ursache für die geringe Praxis ist vor allem in der Ausgestaltung der Verfahrensregelungen zu suchen. Der Themenausschluss sorgt dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger gar nicht über bestimmte Bereiche abstimmen dürfen. Von Entscheidungen über Bebauungs- und Flächennutzungspläne sowie Finanzfragen werden sie von vorn herein ausgeschlossen. Auf der anderen Seite verlangt man ihnen einen durchführbaren Vorschlag zur Deckung der Kosten ab, der viele Initiativen überfordert und an den die Kommunalvertretung letztlich nicht gebunden ist. Rund ein Drittel aller Bürgerbegehren werden für unzulässig erklärt. Einer der Hauptgründe ist der Kostendeckungsvorschlag, der der Gemeindevertretungen nicht selten dazu dient, unliebsame Bürgerbegehren auszuhebeln.

Es bleibt abzuwarten, ob es Erleichterungen in diesem Bereich geben wird und wie weitreichend diese ausfallen werden. In ihrem letzten Evaluierungsbericht zur Kommunalverfassung von 2012 sah die Landesregierung bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden keinerlei Handlungsbedarf. Mehr Demokratie wird sich dafür einsetzen, dass das Thema wieder auf die Tagesordnung kommt.

<link http: www.berliner-zeitung.de brandenburg external-link-new-window external link in new>Artikel Berliner Zeitung vom 2. Dezember 2014

Bürgerbegehrensbericht Brandenburg 1993 - 2014 (<link file:12145>Bürgerbegehrensbericht 2014)

 

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