Am Mittwoch (08. September) wurden im Landtag zwei Gesetzentwürfe der FDP-Fraktion diskutiert, die eine Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre bei Kommunalwahlen vorsehen. Ziel der Gesetzes- bzw. Verfassungsänderung sei es, die Politikverdrossenheit von Jugendlichen zu bekämpfen und demokratischen Entscheidungen eine größere Legitimation zu verleihen. Der Entwurf sieht jedoch weder eine Änderung des passiven Wahlrechts noch eine Absenkung des Wahlalters für Landtagswahlen vor.
Die Regierungsparteien SPD und Linke hatten bereits in ihrem Koalitionsvertrag eine Prüfung der Absenkung des Wahlalters bei Kommunalwahlen angekündigt. Da zudem die Grünen in der Vergangenheit bereits ähnliche Entwürfe vorgelegt hatten, war es keine Überraschung, dass der Vorschlag bei der gestrigen Debatte von den meisten Parteien wohlwollend zur Kenntnis genommen wurde. Nur der Abgeordnete Björn Lakenmacher (CDU) sprach sich gegen die Entwürfe aus. Besonders seltsam mutete bei seiner Argumentation die Befürchtung an, durch die Absenkung des Wahlalters könnten die Kommunalwahlen zu „Wahlen minderer Qualität“ werden und diese somit insgesamt abwerten. Für eine Änderung der Brandenburger Verfassung wären die Stimmen der CDU-Fraktion jedoch nicht nötig.
Grundsätzlich begrüßt Mehr Demokratie den Vorschlag der FDP, da er Jugendlichen nicht nur die Beteiligung an Kommunalwahlen, sondern auch an Einwohneranträgen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden ermöglicht. Dennoch gehen die Entwürfe nicht weit genug. Wünschenswert wäre ebenso eine Absenkung des Wahlalters für Landtagswahlen und somit die Ermöglichung der Teilnahme an Volksinitiativen, -begehren und -entscheiden.




