Für viel Zündstoff sorgen zurzeit die Pläne der Landesregierung für eine Kreisgebietsreform. Da mit einer Ausweitung der Gebietskörperschaften immer auch der Einfluss jedes Einzelnen geschwächt wird, sollten die kommunalen Mitbestimmungsrechte der Bürgerinnen und Bürger an anderer Stelle ausgebaut werden.
Im Mai stellte Innenminister Karl-Heinz Schröter einen Entwurf für Richtlinien der geplanten Kreisgebietsreform vor, der allerdings noch vom Kabinett beschlossen werden muss. Geplant ist demnach eine Reduzierung auf acht bis zehn Landkreise, um angesichts sinkender Bevölkerungszahlen die Verwaltungskosten zu senken. Die neuen Landkreise sollen mindestens 175.000 Einwohner haben, aber nicht größer als 5.000 Quadratkilometer werden. Zudem würden Cottbus, Frankfurt/Oder und Brandenburg/Havel ihren Status als kreisfreie Stadt verlieren. Geplant ist darüber hinaus eine Neuordnung der Aufgabenverteilung zwischen Land und Kommunen. Weitere Zusammenlegungen von Gemeinden sind auf freiwilliger Basis angedacht. Die Pläne sollen nun mit den betroffenen Kommunen sowie den Bürgerinnen und Bürgern diskutiert und im nächsten Jahr beschlossen werden.
Da größere Gebietskörperschaften naturgemäß den Einfluss jedes bzw. jeder Einzelnen schwächen, sollten die kommunalen Mitbestimmungsrechte an anderer Stelle ausgebaut werden. Zum Beispiel würden die Quoren für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in den Kreisen in absoluten Zahlen steigen, während die Gegenstände und somit die lokalen Betroffenheiten unverändert blieben. So bliebe das Interesse am Ausbau einer Kreisstraße das Gleiche, bloß dass zukünftig mindestens 17.500 Bürgerinnen und Bürger für ein Bürgerbegehren zu diesem Thema unterschreiben müssten. Schon jetzt sind die Hürden für Bürgerbegehren auf Kreisebene sehr hoch, was sich in der äußerst geringen Verfahrensanzahl niederschlägt.
Mehr Demokratie schlägt vor, nicht nur die Quoren anzupassen, sondern die Bürgerbegehrensregelungen generell vom Kopf auf die Füße zu stellen. Zu zahlreichen Themen wie zum Beispiel der Bauleitplanung sind Bürgerbegehren gar nicht möglich. Damit wird den Bürgerinnen und Bürgern ein zentrales kommunales Konfliktfeld vorenthalten. Enge Fristen und weitere Hürden wie der Kostendeckungsvorschlag sorgen dafür, dass Bürgerbegehren regelmäßig für unzulässig erklärt werden. <link internal-link internal link in current>Eine Übersicht über unsere Reformvorschläge findet sich hier.
In ihrem Koalitionsvertrag stellt die rot-rote Koalition eine Verbesserung der kommunalen Beteiligung in Aussicht. Dieser Absichtserklärung sollten nun Taten folgen!




