Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen hat heute zwei Gesetzesentwürfe in den Potsdamer Landtag eingebracht, mit denen die direkten Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger in Brandenburg gestärkt werden sollen. Die Vorschläge zielen auf eine Änderung der brandenburgischen Landesverfassung und des Volksabstimmungsgesetzes.
Konkret wird zum einen eine Erweiterung der zulässigen Themen für Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide gefordert. Der Themenausschluss soll demnach so gering wie möglich gehalten werden. Brandenburgs Bürgerinnen und Bürger sollen die Chance erhalten, nahezu alle Sachentscheidungen rechtlich bindend selbst zu fällen. Des Weiteren sollen Bürger ihre Unterschrift nicht nur auf dem Amt sondern auch frei auf Straßen und Plätzen leisten können. Die Sammlungsfrist für Volksbegehren soll von vier auf sechs Monate angehoben werden. Bei einfachen Volksentscheiden soll das Zustimmungsquorum von momentan einem Viertel der Stimmberechtigten abgeschafft und bei Verfassungsänderungen auf 25 Prozent gesenkt werden. Auch eine Zusammenlegung von Wahlen und Abstimmungen wird gefordert. Die Bürgerinnen und Bürger sollen zudem vor jedem Entscheid umfassend über den Abstimmungsgegenstand und die bestehenden Pro- und Contra-Argumente informiert werden.
Bisher hat es in Brandenburg noch nie ein Volksbegehren gegeben, das die bestehenden Hürden überspringen konnte und zum Volksentscheid führte. Dies lag vor allem an der ausschließlichen Amtseintragung. Im Gegensatz dazu wächst in der Bevölkerung der Wunsch nach politischer Teilhabe. Mit rund 97.000 gesammelten Unterschriften sorgte zuletzt die Volksinitiative zur Polizeireform für Aufsehen.
Ursula Nonnemacher, innenpolitische Sprecherin beim Bündnis 90/Die Grünen, merkt an, dass die „Wähler […] auf diesem Weg ihre Meinung zu speziellen Fragen äußern [können], die von den Parteien nicht abgebildet werden oder sogar konträr zur Meinung der präferierten Partei stehen. Wir wollen die direkte Demokratie nicht gegen die repräsentative ausspielen. Die direkte Demokratie ergänzt und bereichert die parlamentarische Demokratie, sie kann sie aber nicht ersetzen."
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