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Brandenburg: Landtag reformiert Wahlrecht und erleichtert Volksbegehren

Der Hauptausschuss des Brandenburger Landtags hat gestern (24. Januar) Gesetzesänderungen zur Einführung des Wahlalters 16 auf Kommunal- und Landesebene sowie zur Erleichterung von Volksbegehren auf den Weg gebracht, die morgen (26. Januar) im Landtag verabschiedet werden sollen. Hierzu gehören:

- die Senkung des Kommunal- und Landeswahlalters auf 16

- die Ausweitung des Sammelzeitraumes für Volksbegehren von vier auf sechs Monate

- Einführung der Briefeintragung

- Ausweitung der Eintragungsmöglichkeiten auf weitere Räumlichkeiten

Mehr Demokratie begrüßt die geplanten Änderungen, allerdings hätten wir uns mutigere Reformen gewünscht. Insbesondere der Verzicht auf die in vielen anderen Bundesländern schon vorhandene Möglichkeit der freien Unterschriftensammlung ist zu bedauern.

Dennoch konnten sich die Koalitionspartner dazu durchringen, dass zusätzlich zur Briefeintragung auch das Unterschreiben in offiziell genehmigten Räumlichkeiten – etwa in Sparkassen oder beim Notar – außerhalb der Ämter ermöglicht werden soll. Allerdings müssen diese Eintragungsstellen in der Lage sein, amtliche Beglaubigungen auszustellen. Zusätzlich soll die Abstimmungsbehörde weitere Eintragungsräume in Schulen, Bibliotheken und anderen öffentlichen Orten einrichten können. Die Entscheidung liegt allerdings von Fall zu Fall bei den Kommunen selbst.

„Insgesamt sind die neuen Regelungen recht umständlich – wie praxistauglich sie sind, wird das Nachtflug-Volksbegehren zeigen“, fasst Michael Efler, Vorstandssprecher von Mehr Demokratie, zusammen. Einige Gemeinden haben bereits angekündigt, von den erleichterten Eintragungsbedingungen Gebrauch machen zu wollen.

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