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Brandenburg: Mehr Demokratie befürwortet Anwohnerentscheide bei Straßensanierungen

wikimedia commons / usien

Der Landesverband Berlin/Brandenburg von Mehr Demokratie spricht sich für die  Einführung  von Anwohnerentscheiden in den Brandenburger Kommunen aus. Dieses neue direktdemokratische Instrument unterhalb der kommunalen Ebene ermöglicht es Anwohnerinnen und Anwohnern von Anliegerstraßen, über Sanierungen ihrer Straße verbindlich abzustimmen, bevor die Baumaßnahmen eingeleitet werden können. Überteuerten Sanierungsmaßnahmen können die Anlieger also zukünftig einen Riegel vorschieben und somit auch kostengünstigere Planungen einfordern.

Anliegerstraßen zeichnen dadurch aus, dass sie überwiegend von den Anliegern genutzt werden. Sie unterscheiden sich damit von Haupterschließungs- und Hauptverkehrsstraßen, die eine größere Bedeutung für den gesamtstädtischen Verkehr haben. Bei Sanierungen von Anliegerstraßen wird der überwiegende Teil der Kosten von den Anwohnern selbst getragen. Die Kostenbeteiligung liegt je nach Kommune zwischen 75 und 90 Prozent.

Um die Anwohnerinnen und Anwohner stärker in die Entscheidung einzubeziehen, wurde in Bernau das Bürgerbegehren „Gerechter Straßenbau“ gestartet, das schließlich zum Bürgerentscheid am 20. Oktober vergangenen Jahres führte. Mit beinahe 95% Ja-Stimmen wurde die Forderung, Straßensanierungen von der Zustimmung der Anlieger abhängig zu machen, von den Bernauern eindeutig beantwortet.

Und auch in anderen Gemeinden Brandenburgs wurde und wird die Entwicklung aufmerksam verfolgt. So hat sich beispielsweise die Gemeinde Treuenbrietzen selbst verpflichtet, Anliegerstraßen nur zu sanieren, wenn 75% der Betroffenen dafür stimmen. Ähnlich hat sich auch Bernaus Nachbargemeinde Panketal an Anwohnerbefragungen versucht. Auch das Beispiel der „Bürgerwerkstatt Straßenausbau und Bürgerbeteiligung“ in Brandenburg an der Havel zeigt deutlich, wie sehr das Thema die Bürgerinnen und Bürger des Landes bewegt.

Doch haben diese Bemühungen außerhalb Bernaus gemein, dass sie auf einer freiwilligen und letztendlich unverbindlichen Selbstverpflichtung der Verwaltung beruhen. Bernau ist zurzeit die einzige Gemeinde, in der die Mitbestimmung bei Straßensanierungen rechtsverbindlichen Charakter hat. Angesichts der am 25. Mai stattfindenden Kommunalwahlen gibt es beste Voraussetzungen dafür, dass engagierte Bürgerinnen und Bürger auch in anderen Gemeinden verbindliche Anwohnerentscheide einfordern.

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