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Brandenburg: SPD soll Reform zulassen

Volksbegehren und Volksentscheide sollen, wenn es nach den Grünen geht, in Brandenburg vereinfacht werden. Dies machten sie in zwei Gesetzentwürfen deutlich, die heute (24. Februar) im Brandenburger Landtag beraten werden. Mehr Demokratie begrüßt den Vorstoß der Grünen für mehr direkte Demokratie und wünscht sich, dass die SPD in Brandenburg dem Beispiel der NRW-SPD folgt, die mit ihrem grünen Koalitionspartner die Mitbestimmung der Bürger deutlich erleichtern will. Brandenburg ist mit der Amtseintragung, die besonders für gescheiterte Volksbegehren verantwortlich ist, das einzige ostdeutsche Bundesland, welches die Bürger für Volksbegehrens-Unterschriften aufs Amt zwingt. Mehr Demokratie hat einen dementsprechenden Aufruf für eine umfassende Reform in Brandenburg gestartet.

Die Gesetzentwürfe der Grünen sehen eine Änderung des Abstimmungsgesetzes und der Landesverfassung vor, um eine freie Unterschriftensammlung zu ermöglichen, sowie eine Fristverlängerung von 4 auf 6 Monate für die Unterschriftensammlung beim Volksbegehren und die Erlaubnis, Volksbegehren mit weitreichenden finanziellen Auswirkungen zu organisieren. Aber auch das 25-prozentige Zustimmungsquorum für Volksentscheide über Gesetzesänderungen soll entfallen. Bei Verfassungsänderungen soll das Zustimmungsquorum von 50 auf 25 Prozent gesenkt werden. Nach Schweizer Vorbild wollen die Grünen außerdem ein Abstimmungsheft einführen, um die Bürger mit Informationen und Pro- und Kontra-Argumenten zum Volksentscheid zu versorgen.

Auf Landesebene umfasst die Volksgesetzgebung drei Stufen, die Volksinitiative, das Volksbegehren und den Volksentscheid. Bisher wurden in Brandenburg 36 Volksinitiativen und acht Volksbegehren gestartet. Da kein Volksbegehren bisher erfolgreich war, gab es auch noch keinen von Bürgern initiierten Volksentscheid.

Aufruf von Mehr Demokratie: <link http: bb.mehr-demokratie.de aufruf-brandenburg.html _blank>bb.mehr-demokratie.de/aufruf-brandenburg.html

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