SPD-Fraktionschef Ralf Holzschuher begründete den Richtungswechsel der Regierungsfraktionen mit dem explosiven Potential des Konflikts zwischen Wirtschaftsinteressen und der Lebensqualität der Flughafenanrainer: „Dieser Grundkonflikt hat sich in den vergangenen Wochen und Monaten zunehmend verschärft. Er hat das Zeug, unser Land zu spalten. Und genau deshalb würde er unserem Ziel, ein Brandenburg für alle zu schaffen, massiv zuwiderlaufen.“
Ob die Forderungen der Nachtflug-Gegner mit der Übernahme vollständig umgesetzt werden können, ist allerdings fraglich. Denn wenn die Berliner Regierung und der Bund blockieren, ist das Volksbegehren zwar formal übernommen, inhaltlich wird das aber nichts ändern. Mehr Gewicht hätte die Brandenburger Position wohl durch einen erfolgreichen Volksentscheid erhalten. Mehr Demokratie fordert deshalb, dass sich beide Landesregierungen sachlich über das weitere Vorgehen verständigen. Dass der Berliner Senat gegen die Brandenburger Regierung wettert, weil diese Bedenken der Bürgerinnen und Bürger ernstnimmt, ist in diesem Zusammenhang wenig zweckdienlich.
Und auch in Berlin wird ein zweiter Anlauf genommen. Das Berliner Volksbegehren für ein Nachtflugverbot war im letzten Herbst mit 160.000 Unterstützerinnen und Unterstützern knapp an der Unterschriftenhürde gescheitert. Nun erwägen die Nachtflug-Gegner in der Hauptstadt ein weiteres Volksbegehren. Die Landesverfassung lässt allerdings pro Wahlperiode nur ein Volksbegehren zu einem Thema zu – inwiefern ein erneuter Anlauf mit einem modifizierten aber in der Sache ähnlichen Vorschlag zulässig ist, bleibt abzuwarten.




