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Brandenburgischer Landtag beschließt Verfassungsänderung

In zweiter und dritter Lesung hat der brandenburgische Landtag am gestrigen Donnerstag im Zuge einer Verfassungsänderung die Einführung des Wahlalters 16 sowohl auf Kommunal- als auch auf Landesebene sowie die Verlängerung der Sammelfrist für Volksbegehren von vier auf sechs Monate verabschiedet.

Beide Änderungen können als wesentliche Schritte zur Stärkung der demokratischen Mitbestimmung gewertet werden. So ist Brandenburg nach Bremen das zweite Bundesland, in dem Jugendlichen das Wahlrecht auf Landesebene zugesprochen wird.

Die Verlängerung der Sammelfrist erhöht die Wahrscheinlichkeit auf ein erfolgreiches Volksbegehren. In Brandenburg ist es bisher keinem der acht  Volksbegehren gelungen, innerhalb der gesetzten Frist von vier Monaten die erforderlichen 80.000 Unterschriften zu sammeln.

Mehr Demokratie begrüßt die Reformen, betont jedoch, dass die größte Hürde für Volksbegehren nach wie vor in der fehlenden freien Unterschriftensammlung bestehe. Unterschriften für Volksbegehren dürfen lediglich auf dem Amt geleistet werden. Mit einer Einführung sei vorerst nicht zu rechnen, da die SPD die freie Sammlung ablehnt.

Allerdings besteht die Hoffnung, dass im Rahmen der angekündigten Gesetzesreform zumindest die Einführung der Briefeintragung sowie die Zulässigkeit weiterer offizieller Amtseintragungsräume beschlossen werden. Auch diese Änderungen wären weitere Schritte in die richtige Richtung.

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