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Bürgerbegehren in Brandenburg - lästiges Übel oder notwendiges Korrektiv?

Bürgerbegehren sind in Brandenburg aufgrund der hohen Hürden und zahlreicher Stolpersteine eher die Ausnahme. Immer wieder versuchen Bürgermeister, Verfahren auszuhebeln und bürgerschaftliche Mitbestimmung zu verhindern. Jüngstes Beispiel ist das Bürgerbegehren gegen den Bau einer Stadthalle in Finsterwalde.

Für die einen ist es ein lästiges Übel, für die anderen eine Notwendigkeit, um gegen Entscheidungen der Gemeinderäte vorgehen zu können. Die einen, das sind in der Regel Bürgermeister und Mehrheiten in den Gemeindevertretungen, die anderen, das sind die kommunalpolitisch aktiven Bürgerinitiativen. Das Instrument ist das Bürgerbegehren, mit dem ein verbindlicher Bürgerentscheid oftmals gegen Entscheidungen des Gemeinderats eingeleitet werden kann. Theoretisch dürfen die Bürgerinnen und Bürger über das abstimmen, was auch die gewählten Vertretungen entscheiden, wären da nicht zahlreiche Stolpersteine und ein umfangreicher Themenausschluss - so zum Beispiel in der Kommunalverfassung Brandenburgs.

So dürfen die Brandenburgerinnen und Brandenburger grundsätzlich nicht über Bebauungs- und Flächennutzungspläne abstimmen. Gut für die Bürgermeister, schlecht für die Menschen vor Ort. Damit wird ihnen ein zentrales kommunales Konfliktfeld vorenthalten. Und oft kommt es auch auf die kleinen Details an, die sich negativ auf die bürgerschaftliche Einmischung auswirken. Dem Erfindungsreichtum von Kommunalverwaltungen und Gemeindevertretungen sind dabei kaum Grenzen gesetzt, wenn es darum geht, unliebsame Bürgerbegehren zu Fall zu bringen.

Zuletzt in Finsterwalde: Es geht um ein Bürgerbegehren gegen den Bau einer Stadthalle mit einem Investitionsumfang von 10,7 Mio. Euro. Das Bürgerbegehren wurde nach Einreichung der Unterschriften am Mittwoch (25. März) aufgrund einer angeblich fehlerhaften Begründung für unzulässig erklärt. Die Argumentation der Stadtverwaltung ist dabei abenteuerlich: Die Initiatoren hätten es in ihrer Begründung versäumt, darauf hinzuweisen, dass nicht die volle Investitionssumme von der Stadt zu tragen ist, da möglicherweise noch Fördermittel fließen würden. Hier wurde das Haar in der Suppe gesucht und gefunden, um einen Bürgerentscheid zu verhindern. Es bleibt abzuwarten, ob das Verwaltungsgericht der Argumentation des Bürgermeisters folgt. Die Initiatoren wollen Widerspruch beim Verwaltungsgericht einlegen.

Letztes Jahr in Hornow-Wadelsdorf: Auch hier wurde ein Bürgerbegehren vorerst kassiert. Das Bürgerbegehren richtete sich gegen die Eingliederung der Gemeinde in die Stadt Spremberg. Die Gemeindevertretung beanstandete die Fragestellung: „Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Hornow-Wadelsdorf eigenständig bleibt?“ Da die Gemeinde bereits einem Amt zugeordnet ist, genieße sie, so die Bürgermeisterin, keine vollständige Souveränität mehr. Dementsprechend wäre die Fragestellung irreführend. Per Eilverfahren konnten die Initiatoren des Bürgerbegehrens dann eine Aufhebung der Unzulässigkeit vor dem Verwaltungsgericht durchsetzen. Im darauf folgenden Bürgerentscheid stimmte eine Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger für die Beibehaltung der Eigenständigkeit.

Diese Liste ließe sich unendlich fortsetzen. Oft sind es auch konkrete gesetzliche Vorgaben, die den Bürgerinitiativen das Leben schwer machen. Richten sich Bürgerbegehren gegen zum Beispiel gegen Gemeinderatsbeschlüsse, so müssen diese samt Unterschriften innerhalb von acht Wochen nach Beschluss der Gemeindevertretung eingereicht werden. Danach endet die Einspruchsfrist der Bürgerinnen und Bürger, während Gemeindevertreter jederzeit Beschlüsse wieder ändern oder aufheben können. Weiter wird den Initiatoren bei der Erstellung der Unterschriftenliste abverlangt, die finanziellen Auswirkungen ihrer begehrten Maßnahme zu beziffern und einen durchführbaren Vorschlag zur Deckung dieser Kosten zu erarbeiten. Viele sind damit maßlos überfordert, da ihnen schlichtweg die haushalterischen Kenntnisse fehlen. Es ist der Hauptgrund für die Unzulässigkeit von Bürgerbegehren in Brandenburg.

Die Praxis zeigt, dass die Verfahrensregelungen für Bürgerbegehren in Brandenburg dringend auf den Prüfstand gehören. Im Koalitionsvertrag verspricht die Landesregierung, die bürgerschaftliche Mitbestimmung in den Kommunen zu verbessern. Die aktuelle Debatte um die Kreisgebietsreform bietet eine gute Gelegenheit, auch über die Mitbestimmungsrechte der Bürgerinnen und Bürger vor Ort zu diskutieren.

Lesen Sie den <link file:12145>Brandenburger Bürgerbegehrensbericht mit unseren Reformvorschlägen.

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