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Bürgerbegehren Uckermark: Wir fordern Vorab-Prüfung von Bürgerbegehren!

Mit einer vernünftigen Vorab-Prüfung von Bürgerbegehren hätte sich Brandenburg viel Ärger ersparen können. 

Anlässlich der Ankündigung der Landrätin des Kreises Uckermark, Karina Dörk, das Bürgerbegehren gegen die Unterbringung Geflüchteter für unzulässig zu erklären, fordert der Fachverband Mehr Demokratie, die Zulässigkeit von Bürgerbegehren bereits vor der Unterschriftensammlung zu prüfen.

„Mit der Prüfung von Bürgerbegehren am Anfang des Verfahrens kann viel Frustration und ein weiterer Vertrauensverlust in die demokratischen Institutionen vermieden werden”, sagt Oliver Wiedmann, Landesvorstandssprecher von Mehr Demokratie Berlin/Brandenburg. Der Verein schlägt vor, erst nachdem Begehren zugelassen sind, mit der Unterschriftensammlung zu starten.

Die Koalition hatte im Jahr 2021 die Kommunalverfassung dahingehend geändert, dass Bürgerbegehren während der laufenden Unterschriftensammlung geprüft werden können, jedoch gilt dies nicht für Bürgerbegehren, die sich gegen Beschlüsse der Kommunalvertretung richten. Außerdem erfolge die Prüfung nach geltendem Recht parallel zur Unterschriftensammlung und komme meistens zu spät, kritisiert der Verein. „Hier zeigt sich, dass die Reform der Kommunalverfassung in vielen Fällen nicht greift. Mit einer vernünftigen Vorab-Prüfung von Bürgerbegehren hätten sich alle Beteiligten viel Ärger ersparen können“, so Wiedmann.

Bei Rückfragen: Oliver Wiedmann, 0163/191 42 07

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