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Bürgerbegehren zur Tram in Cottbus unzulässig

Das Tram-Bürgerbegehren in Cottbus wurde von den Stadtverordneten für unzulässig erklärt. Ausschlaggebend hierfür war ein Rechtsgutachten der Stadt, welches juristische Fehler bei der Bürgerbefragung moniert. Der Oberbürgermeister sprach sich jedoch dafür aus, die Initiative „Pro Tram“ in die weiteren Entwicklungen im Nahverkehr in Cottbus einzubinden und einen Kompromiss zu suchen. Die Initiative setzt sich für den Erhalt und Ausbau der Tram ein, besonders dafür, dass zwei Kurzstrecken weiter betrieben und nicht durch Busverkehr ersetzt werden. Pro Tram hatte von Juli bis Dezember 14.000 Unterschriften gesammelt. Nach einer Prüfung wurden 9437 für zulässig erklärt.

Mehr Demokratie kritisiert das Vorgehen der Stadt und ihre Blockadehaltung. Bei fast allen Kritikpunkten des Gutachtens handelt es sich um reine Auslegungssache. Nur mit Hilfe von juristischen Winkelzügen das Bürgerbegehren für unzulässig zu erklären, ist nach unserer Meinung unverhältnismäßig.

Teilweise führte das Engagement der Initiative jedoch schon zu Erfolgen. So gab die Stadt ein eigenes Gutachten in Auftrag und will einen Fahrgastbeirat einrichten, in welchem auch Pro Tram vertreten sein soll. Die Initiative will das für die Entscheidung ausschlaggebende Rechtsgutachten juristisch prüfen lassen. Ein Rechtsstreit vor Gericht sieht die Initiative für wahrscheinlich an.

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