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Bürgerentscheid zur Kleingartenkolonie Oeynhausen erfolgreich

Bild: H. Jost

Der Bürgerentscheid „Rettung der Kleingartenkolonie Oeynhausen“ war erfolgreich, das Zustimmungsquorum von 10 Prozent der Stimmberechtigten wurde erreicht. 77 Prozent der Teilnehmenden stimmten mit „Ja“, 23 Prozent mit "Nein".Der Bürgerentscheid war der zehnte in Berlin, es war der fünfte, der formal erfolgreich war. In Charlottenburg-Wilmersdorf war es neben den direkten Abstimmungen zu den Ku'damm-Bühnen und der Parkraumbewirtschaftung insgesamt der dritte Bürgerentscheid und der zweite, der eine Ja-Mehrheit sowie das Quorum erreichen konnte.

Ob er auch inhaltlich erfolgreich ist, also vom Bezirksamt entsprechend umgesetzt wird, bleibt abzuwarten. Richten sich Bürgerbegehren auf die Änderung oder Aufstellung von Bebauungsplänen, so raten die Bezirksämter den Initiativen in der Regel, diese als unverbindliches Ersuchen an das Bezirksamt zu formulieren, obwohl das Bezirksverwaltungsgesetz, die rechtliche Grundlage für Bürgerbegehren, von verbindlichen Bürgerbegehren zur Bauleitplanung ausgeht. Das Bürgerbegehren "Mediaspree versenken" in 2007 war ebenfalls nur als Ersuchen formuliert und im Bürgerentscheid formal erfolgreich, jedoch wurde es nur teilweise umgesetzt, was zu viel Frustration bei den Bürgerinnen und Bürgern führte. Dabei sind Bürgerentscheide zur Bauleitplanung laut Gesetz verbindlich, sofern sie nicht gegen Landes- oder Bundesgesetz verstoßen. Ein grundsätzlicher Verstoß dagegen ist jedoch nicht erkennbar. Auch in anderen Bundesländern sind Bürgerbegehren grundsätzlich mit der im Baugesetzbuch geregelten Abwägung öffentlicher und privater Interessen vereinbar. Das sollte auch für Berlin gelten.

Bezirksamt und auch Senatsverwaltung haben es nun in der Hand, das Votum der Bürgerinnen und Bürger umzusetzen. Durch die Umsetzung des Bürgerentscheids werden voraussichtlich Schadensersatzforderungen des Grundstückeigentümers auf den Bezirk zukommen. Im Vorfeld des Bürgerentscheids wurde vor allem über die Höhe der Entschädigungssumme gestritten, sollte es zum Erfolg des Bürgerentscheids kommen und die Kleingartenkolonie durch Festsetzung des Bebauungsplans gesichert werden. Während der Bezirk von 25 Mio. Euro Entschädigung ausgeht, rechnen die Initiatoren des Bürgerbegehrens lediglich mit 870.000 Euro. Aufgabe des Bezirksamtes und der Senatsverwaltung ist es nun, den Schaden für den Bezirks so gering wie möglich zu halten.

Eine Übersicht über Bürgerbegehren in Berlin finden Sie hier:

<link http: bb.mehr-demokratie.de berlin-bezirke-uebersicht.html>bb.mehr-demokratie.de/berlin-bezirke-uebersicht.html

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