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Demokratiepolitische Vorschläge für Berlin

So ließe sich die Demokratie in Berlin ganz konkret ausbauen: Lesen Sie hier die Vorschläge des Landesverbands Berlin/Brandenburg für die laufende Berliner Legislaturperiode.

Demokratiepolitisch hat sich in der laufenden Wahlperiode weniger bewegt also zuvor. Für große Überraschung hat die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre gesorgt. Im Zentrum kontroverser demokratiepolitischer Debatten stand erneut der Umgang mit dem Tempelhofer Feld. Darf der Volksentscheid von 2014 infrage gestellt werden und wenn ja, mit welchen Instrumenten sollte dies geklärt werden? Die Antwort des Senats darauf war eine losbasierte Dialogwerkstatt und die Ankündigung einer unverbindlichen Volksbefragung. Die Bebauungsfrage ist damit nach wie vor nicht beantwortet. Weitere wichtige demokratiepolitische Themen waren und sind derzeit die Erarbeitung eines Transparenz- sowie Demokratiefördergesetzes. Ob beides noch in dieser Wahlperiode verabschiedet wird, bleibt abzuwarten. Sehr wahrscheinlich ist aber, dass uns einige dieser Fragen auch nach der Abgeordnetenhauswahl 2026 weiter beschäftigen werden.

 

Folgende Ideen und Reformen zur Stärkung der Demokratie schlagen wir vor:

 

Direkte Demokratie weiterentwickeln

Ob A100, Tempelhofer Feld oder aktuell die Ausrichtung der Olympischen Spiele – immer wieder geistert der Ruf nach einer Volksbefragung durch die Berliner Politik. Mittlerweile sollte allen Beteiligten klar sein, dass dieses Instrument ohne Verankerung in der Landesverfassung nicht möglich ist. Von oben ausgelöste Volksbefragungen sind generell nicht sinnvoll, da sie, anders als die Volksgesetzgebung durch Volksbegehren, zu Missbrauch einladen und zu verkürzten Debatten führen. Die Abstimmung über den Brexit war das bisher eindrucksvollste Beispiel. Der Impuls für einen Volksentscheid sollte aus der Mitte der Bürgerschaft und nicht vom Senat oder Abgeordnetenhaus kommen.

Dennoch zeigen die vergangenen Debatten, dass über neue Instrumente der direkten Demokratie nachgedacht werden muss. Volksbegehren dauern rund zwei Jahre, bis zum Volksentscheid ein langer Zeitraum. Manchmal bedarf es schnellerer Verfahren, um zu einer direkten Abstimmung zu gelangen.

Mit einem fakultativen Referendum (Vetorecht) hätten die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, einen erneuten Volksentscheid zu verlangen, wenn das Abgeordnetenhaus ein im Volksentscheid verabschiedetes Gesetz ändert. Unser Vorschlag wäre, dass dafür 50.000 Unterschriften binnen drei Monaten gesammelt werden müssen. Eine ähnliche Regelung gibt es bereits in Hamburg. Volksentscheide wären damit stärker geschützt, jedoch nicht in Stein gemeißelt. Je nach Ausgestaltung könnte das Referendum nicht nur zum Schutz von Volksentscheiden dienen, sondern darüber hinaus für sämtliche vom Abgeordnetenhaus beschlossenen Gesetze gelten.

Denkbar wären auch andere Instrumente, die den Weg zum Volksentscheid abkürzen und dabei das Abgeordnetenhaus stärker einbinden. Zentral ist jedoch bei allen neuen Instrumenten, dass der Impuls für einen Volksentscheid von den Bürgerinnen und Bürger ausgehen sollte. Für alle Varianten bräuchte es eine Änderung der Landesverfassung sowie eine Volksabstimmung nach Art. 100.

 

Digitale Unterschriftensammlung

Das Sammeln von Unterschriften ist fester Bestandteil jedes Bürger- und Volksbegehrens. In Zeiten der voranschreitenden Digitalisierung ist die ausschließliche Unterschriftensammlung auf Papier kaum noch zeitgemäß. In Schleswig-Holstein wurde die digitale Eintragung bei Volksinitiativen bereits eingeführtEin viel diskutierter Ansatz für eine sichere technische Umsetzung ist dabei die Verwendung der elektronischen Ausweisfunktion, auch eID genannt. Das Verfahren wurde von der Senatsverwaltung für Inneres bereits erprobt. Sie verspricht sich davon eine deutliche Entlastung bei der Unterschriftenprüfung. Sie würde nachweislich die Bezirksverwaltungen entlasten und die Zahl der zu prüfenden Unterschriften bei Volksbegehren signifikant reduzieren, welche regelmäßig zu hohen Verwaltungskosten führen. Die digitale Sammlung wäre somit auch eine Maßnahme der Verwaltungsmodernisierung.

 

Transparenz stärken

Bereits in drei Koalitionsverträgen tauchte die Absicht auf, ein Transparenzgesetz einzuführen. Ob es in dieser Wahlperiode noch zu einem substanziellen Ausbau der Transparenzrechte kommen wird, bleibt unsicher. Das Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) entspricht jedenfalls nicht mehr den aktuellen Anforderungen an Transparenz in Politik und Verwaltung. Mehr Auskunfts- und Veröffentlichungspflichten, die Ausweitung veröffentlichungspflichtiger Stellen, der Wegfall diskriminierender Gebühren - diese Weiterentwicklungen sind dringend notwendig. Transparenz trägt nachweislich dazu bei, das Vertrauen in Politik und Verwaltung zu stärken, die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu fördern und die Kontrolle staatlichen Handelns zu verbessern. Wenn nicht in dieser, dann in der kommenden Wahlperiode sollte das Berliner IFG endlich zum Transparenzgesetz weiterentwickelt werden, ohne dabei bestehende Informationsrechte einzuschränken.

 

Bürgerräte

Im Frühjahr 2022 erlebte Berlin den ersten landesweiten Bürgerrat zum Thema Klimaschutz. Weitere folgten in den Bezirken. Zuletzt führte der Senat eine losbasierte Dialogwerkstatt zum Tempelhofer Feld durch. Bürgerräte werden immer häufiger genutzt, um qualifizierte Rückmeldungen eines Querschnitts der Bevölkerung zu konkreten politischen Fragen einzuholen. Dieses Instrument sollte auf beiden Ebenen weitergeführt werden und vor allem auch bei konfliktreichen Themen zum Einsatz kommen. Damit die Empfehlungen von Bürgerräten nicht in der Schublade verschwinden, sondern ernsthaft in politische Entscheidungsprozesse einfließen, sollten möglichst konkrete, entscheidungsrelevante Themen ausgewählt werden.

 

Wahlrecht fairer ausgestalten

Auch politische Parteien sollten die Möglichkeit bekommen, Unterstützungsunterschriften für den Wahlantritt ihrer Listen und Wahlkreisbewerberinnen und -bewerber auf digitalem Wege zu sammeln. Zudem sind die Unterschriftenquoren, die in Berlin besonders hoch sind, auf angemessene Werte (zum Beispiel 500 Unterschriften für die Landesliste) abzusenken. So müssen bei Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen sowie in den meisten anderen Bundesländern für die Zulassung von Landeslisten lediglich 1.000 Unterschriften (statt 2.200 wie in Berlin) gesammelt werden. In Mecklenburg-Vorpommern müssen gar nur 100 Unterschriften vorgelegt werden.

Des Weiteren sehen wir die stetig steigende Anzahl „verlorener“ Stimmen – also Stimmen, die bei der Berechnung der Sitzverteilung im Parlament unberücksichtigt bleiben – sehr kritisch. Deshalb empfehlen wir die Absenkung der Sperrklausel bei den Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus von 5% auf 3% sowie die Abschaffung der Sperrklausel bei den Bezirksverordnetenversammlungen analog zu den Kommunalwahlrechten anderer Bundesländer. Des Weiteren treten wir für die Einführung einer Ersatz-Zweitstimme bei Listenwahlen und für eine Ersatzstimme für Wahlkreisbewerber („Integrierte Stichwahl“) ein, idealerweise in Verbindung mit Mehrmandatswahlkreisen.

 

Institutionelle Stärkung von Demokratiepolitik

Demokratiepolitik hat bisher keinen festen Ort, weder im Abgeordnetenhaus noch im Senat. Der Ausschuss für Engagement, Kultur und Demokratieförderung legt den Schwerpunkt auf das Thema Bürgerschaftliches Engagements. Der Innenausschuss berät über Fragen der direkten Demokratie. Der Ausschuss für Digitalisierung befasst sich mit Open Data und Transparenz. Auch auf Senatsebene verteilen sich Demokratiefragen auf verschiedene Senatsverwaltungen. Zwar arbeitet die Beauftragte für Partizipation, Integration und Migration ressortübergreifend, befasst sich schwerpunktmäßig aber mit Fragen der Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat sich vor vielen Jahren Beteiligungsleitlinien gegeben, die immer weniger eine Rolle zu spielen scheinen. Die Senatsverwaltung für Kultur und gesellschaftlichen Zusammenhalt widmet sich vor allem Fragen der Engagementförderung.

Angesichts zunehmender Demokratiefeindlichkeit verwundert es, dass es keine übergreifende Strategie zur Stärkung der Demokratie zu geben scheint. Ob Bürgerbeteiligung, direkte Demokratie, Wahlrecht, Prävention, Teilhabe, Demokratieförderung und politische Bildung oder Transparenz, für uns gehören diese Fragen zusammengedacht und diskutiert, da sie am Ende alle auf dasselbe Konto, die Demokratie zu stärken. Voraussetzung dafür sind klare Strukturen. Wir schlagen vor, Demokratiefragen in einem zentralen Ausschuss zu verorten sowie entsprechende Strukturen auf Senatsebene zu schaffen bzw. auszubauen. Unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sollte eine ganzheitliche Strategie entwickelt werden. Als Ausgangspunkt schlagen wir ein losbasiertes Demokratieforum unter Beteiligung von Verbänden und Betroffen vor. Die Leitlinien für Bürgerbeteiligung sollten erneuert werden und sich über sämtliche Senatsverwaltungen erstrecken.

 

 

Kontakt:

Mehr Demokratie e.V.
Landesverband Berlin/Brandenburg
Greifswalder Str. 4
10405 Berlin
Tel 030 420 823 70


Oliver Wiedmann
oliver.wiedmann@mehr-demokratie.de
Mobil 0163 1914207

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