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“Deutsche Wohnen & Co enteignen” löst bundesweit das 100. Volksbegehren aus

+++ Erstes Volksbegehren mit neuem Abstimmungsgesetz+++

An diesem Freitag (26.02.) geht mit der Berliner Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ das bundesweit 100. Volksbegehren an den Start. Um einen Volksentscheid in Berlin auszulösen, muss das Volksbegehren bis Ende Juni von sieben Prozent (ca. 174.000) der Berliner unterstützt werden.    

“Das Thema hat aufgrund seiner Bedeutung für die Stadt sicherlich das Potential, trotz Corona-Pandemie Berlins siebter Volksentscheid zu werden”, sagt Oliver Wiedmann, Landesvorstandsprecher von Mehr Demokratie Berlin/Brandenburg.    

Alle weiteren Anträge auf Volksbegehren, wie z.B. das Volksbegehren zu einem Transparenzgesetz in Berlin, befänden sich derzeit noch in der Prüfung oder vor Gericht und hätten die erste Hürde der insgesamt dreistufigen Volksgesetzgebung noch nicht genommen.    

Die letzte Initiative, die es in Berlin in ein Volksbegehren geschafft hatte, war das Volksbegehren zur Offenhaltung des Flughafens Tegel . Vier Jahre zuvor erreichte die Initiative "100 % Tempelhofer Feld" ebenfalls die zweite Stufe. Beide Begehren waren schlussendlich im Volksentscheid (3. Stufe) erfolgreich. Außerdem ist `Deutsche Wohnen & Co enteignen`  die erste Initiative, der nach dem Volksbegehren und nach einem möglichen Volksentscheid Anspruch auf eine Teilerstattung ihrer Kosten in Höhe von jeweils 35.000 Euro zusteht.     

Darüber hinaus erinnert der Verein daran, dass für Volksbegehren Ausnahmen von den pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen gelten. “Volksbegehren haben es in diesen Zeiten ohnehin schwer genug, da braucht es nicht noch weitere Behinderungen durch die Polizei.” Am Sonntag wurde bekannt, dass die Polizei Aktivisten der Initiative an der Plakatierung für das Volksbegehren hinderte und dies unter anderem mit einem Verstoß gegen die Infektionsschutzverordnung begründete. 

+++Hintergrund+++

Insgesamt sind bundesweit bisher 381 Verfahren in der ersten Sammelphase (Volksinitiative) an den Start gegangen, 100 der Initiativen schafften es in die zweite Stufe (Volksbegehren). Schafft eine Initiative die Unterschriftenhürde der wahlberechtigten Bevölkerung auch in der zweiten Sammelphase und lehnt das Landesparlament das Volksbegehren inhaltlich ab, kommt es zum Volksentscheid. Aus den 100 Volksbegehren entstanden bundesweit bisher 24 Volksentscheide in sieben Ländern.  

Liste aller bisherigen Volksbegehren:

https://www.mehr-demokratie.de/themen/volksbegehren-in-den-laendern/bisherige-volksbegehren/   

Bei Rückfragen: Oliver Wiedmann, 0163/191 42 07

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