Die Etablierung der direkten Demokratie in den Bundesländern wurde durch zwei besondere Ereignisse in der deutschen Geschichte geprägt – dem Mauerfall am 9. November 1989 und der sich anschließenden deutschen Wiedervereinigung.
Die sich bildende Bürgerrechtsbewegung im Osten Deutschlands forderte vermehrte Bürgerbeteiligung in allen Bereichen der Gesellschaft und so enthielt schon die provisorische Kommunalverfassung der DDR im Jahr 1990 viele direktdemokratische Elemente. Es darf daher nicht verwundern, dass die neuen Bundesländer später zahlreiche Formen der Bürgerbeteiligung in ihren Landes- und Kommunalverfassungen aufnahmen. Dieser Entwicklung konnten sich auch die alten Bundesländer nicht entziehen und so wurde ein Reformschub für die direkte Demokratie in ganz Deutschland ausgelöst.
1989 gab es kommunale Bürgerentscheide nur in Baden-Württemberg. Nun 20 Jahre nach dem Fall der Berliner Mauer ist die direkte Demokratie in allen 16 Bundesländern etabliert. Dies bedeutet aber nicht, dass wir uns ausruhen können. Damit das Erbe der DDR-Bürgerrechtsbewegung von 1989 weiter entwickelt wird, braucht es nach unserer Meinung noch weiterer Reformen. Denn die Hürden für Bürgerbeteiligung sind oftmals sehr hoch und über viele Themen dürfen die Menschen nicht entscheiden. Daher werden wir uns auch in Zukunft für eine bürgerfreundliche Ausgestaltung der direkten Demokratie einsetzen.




