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Direkte Demokratie – Fortschrittsbremse oder Innovationsmotor?

Jens Zehnder / pixelio.de

Der direkten Demokratie wird immer häufig vorgeworfen, sie würde wichtige Entscheidungen in die Länge ziehen oder sogar verhindern und die Handlungsfähigkeit von Parlament und Regierung lähmen. Sprich: Direkte Demokratie sei eine Bremse, die den Fortschritt verhindere. Diese Behauptungen lassen sich in der Realität jedoch so nicht bestätigen.

Die Berliner Volksbegehren wirkten ganz im Gegenteil mehrheitlich als Motor, der Veränderungen und Innovationen hervorbrachte. Mehr als 2/3 aller Volksbegehren hatten konstruktiven Charakter und waren darauf ausgerichtet, den Status Quo zu verändern, weil das Abgeordnetenhaus dazu nicht aktiv geworden ist. Beispielsweise sorgten Volksbegehren dafür:

  • dass mehr Betreuungspersonal in Kindertagesstätten eingestellt wurden,
  • dass eine allgemeine Veröffentlichungspflicht aller Verträge im Bereich der Wasserwirtschaft erreicht wurde und die Wasserbetriebe wieder zu hundert Prozent rekommunalisiert wurden
  • und dass Berlin ein Stadtwerk gründete sowie sich aktuell um die Konzession für das Stromnetz bewirbt.

Dem entgegen stehen beispielsweise die Volksentscheide zum Flughafen Tempelhof oder das Volksbegehren zur Lockerung des Nichtraucherschutzes, welche Projekte des Abgeordnetenhauses oder der Landesregierung zu verhindern versuchten, jedoch lediglich ein Drittel aller Verfahren ausmachen. Grundsätzlich gilt dieser Trend bundesweit. In allen Bundesländern hat die Mehrheit aller Volksbegehren Initiativcharakter.

Auf Bezirksebene zeigt sich ein anderes Bild: Rund zwei Drittel aller Bürgerbegehren richten sich gegen einen gefassten Beschluss der BVV oder des Bezirksamtes. Zu vermuten ist, dass dies mit den eingeschränkten Gestaltungskompetenzen auf der Bezirksebene zu tun hat. Mit Bürgerbegehren wird dann eher auf Entscheidungen der BVV, des Bezirksamtes und manchmal auch des Senats reagiert. Außerdem sind einige Verfahren nicht klar einer Seite zuzuordnen, sondern tragen sowohl aufhebende als auch konstruktive Elemente in sich.

Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob die bremsende Wirkung überhaupt negativ zu bewerten ist?  Nicht jeder Änderung ist gesellschaftlich erstrebenswert und vor allem gewollt. Und wer, wenn nicht der Souverän, sollte die Bremse ziehen dürfen?

In der Schweiz kommen beide Funktionen direkter Demokratie übrigens in unterschiedlichen Instrumenten zur Anwendung. Die direkte Demokratie in der Schweiz enthält sowohl bremsende Instrumente - so z.B. obligatorische Referenden bei Verfassungsänderungen oder bei Projekten mit einer bestimmten Ausgabenhöhe sowie fakultative (durch das Volk geforderte) Referenden – als auch beschleunigende Elemente – im Wesentlichen die Volksgesetzgebung bestehend aus Volksinitiative und Volksentscheid. Es wäre daher sinnvoll, auch in Berlin über die Einführung weiterer Instrumente nachzudenken.

Hier finden Sie eine Übersicht aller Volks- und Bürgerbegehren aufgeschlüsselt nach deren Wirkung (<link file:10974>PDF).

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