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Direktwahl der Landräte: Abschaffen oder reformieren?

Mit 66% setzte sich Kornelia Wehlan, Kandidatin der Linken, gegen Frank Gerhard von der SPD durch. Eigentlich ein klares Ergebnis, doch ist sie damit nicht neue Landrätin in Teltow-Fläming. In Brandenburg gilt bei der Direktwahl von Landräten ein Quorum: ein Kandidat bzw. eine Kandidatin muss neben der absoluten Mehrheit von mindestens 15 Prozent aller Wahlberechtigten gewählt sein. Von bisher sieben Direktwahlen ist dies einmal geglückt, nämlich in Oberspree-Lausitz. Selbst im Landkreis Uckermark, wo die Direktwahl mit einem Bürgerbegehren erzwungen wurde, klappte es nicht. Für die SPD scheint es klar zu sein: kein Interesse in der Bevölkerung, Direktwahl abschaffen. Ein Antrag der Grünen, der das Quorum abschaffen sollte, scheiterte jüngst im Landtag. Sind die Direktwahlen noch zu retten?

1. Direkt oder indirekt?

Landräte und Bürgermeister sind mit weitreichenden Kompetenzen ausgestattet und durch Direktwahlen deutlich stärker legitimiert. Zumal auch hier öfter unabhängige Kandidaten antreten, die in der Bevölkerung beliebt sind. Der konkrete Fall im LK Teltow-Fläming zeigt, dass es möglicherweise auch zu unterschiedlichen Ergebnisse bei direkten und indirekten Wahlen kommen kann, was bedeuten würde, dass die Bürgerinnen und Bürger sich einen anderen Kandidaten wünschen als die gewählte Kreisvertretung. So auch im LK Elbe-Elster: Während bei der Direktwahl die Parteilose Iris Schülze das Rennen machte, das Quorum jedoch verfehlte, hob der Kreistag den CDU-Kandidaten Christian Jaschinski ins Amt. Ähnlich war es in Spree-Neiße. Der SPD-Kandidat bekam die meisten Stimmen, verfehlte aber das Quorum. Darauf wählte der Kreistag den CDU-Kandidaten. Im LK Barnim nahm die Wahl völlig absurde Züge an. Der SPD-Kandidat bekam von den Wählerinnen und Wählern 58% der Stimmen, aber er erreichte nicht das Quorum. Im Landtag entstand daraufhin eine Pattsituation und das Los musste entscheiden. In Teltow-Fläming ist die SPD stärkste Fraktion. Es könnte also ein SPD-Kandidat vom Kreistag benannt werden. Macht es nicht also Sinn, die Bürgerinnen und Bürger direkt entscheiden zu lassen? Wenn ja, aber unter welchen Bedingungen?

2. Quorum 

Wie absurd Quoren sind, zeigt das konkrete Beispiel in Teltow-Fläming. Es fehlten nur 541 Stimmen, um die 15% Zustimmung zu erreichen. Die Festlegung auf 15% ist eine gegriffene Größe. Auch bei den Wahlen zu den Kommunalvertretungen bestehen keine Quoren, wo die Beteiligung mitunter ebenfalls sehr niedrig ausfällt. Es sollten immer die entscheiden, die sich an einer Wahl beteiligen und nicht diejenigen, die zuhause bleiben. Ohne Quorum wären die Parteien vielmehr gezwungen, für die Direktwahl ihres Kandidaten zu werben und darüber hinaus zu erklären, welche Aufgaben ein Landrat inne hat. Wurde doch in allen Kreisen nun zum ersten  Mal direkt gewählt. Vielmehr sollte über die Weiterentwicklung der Direktwahl nachgedacht werden!

3. Zusammenlegung von Direktwahlen und Kommunalwahlen

Erfahrungen auch aus anderen Bundesländern zeigen, dass dort, wo die Direktwahl mit der Wahl der Kommunalvertretungen zusammen standfand, die Beteiligung deutlich höher ausfiel. Man sollte darüber nachdenken, diese Wahlen generell an einem Termin stattfinden zu lassen. Dann würden die Landräte und Bürgermeister gemeinsam mit den Kommunalparlamenten gewählt. Dazu braucht es aber kluge Übergangsregelungen, da die Amtszeit der Verwaltungsspitzen bisher länger ist als die Wahlperiode von Kommunalvertretungen. Abgesehen davon erscheint es auch wenig plausibel, die Kommunalvertretungen für fünf und die Verwaltungsspitzen für acht Jahre zu wählen.

4. Einführung der integrierten Stichwahl

Auch die zwei Wahlgänge scheinen ein Problem zu sein, liegt die Beteiligung bei der Stichwahl doch meistens deutlich unter der des ersten Wahlgangs. Hier lohnt der Blick ins englischsprachige Ausland. In Irland bei Parlaments- und Australien bei Präsidentschaftswahlen werden keine Kreuze gemacht sondern Präferenzen vergeben. Die Kandidaten werden in eine Reihenfolge gebracht, der Favorit bekommt vom Wähler die Nummer Eins, der zweitliebste die Nummer Zwei etc. Damit spart man sich den zweiten Wahlgang und hat am Ende einen Kandidaten, der oder die trotzdem die absolute Mehrheit der Wähler hinter sich vereint.

Die Auszählung der Stimmen funktioniert dabei so: Gewählt ist der Kandidat, der mehr als 50% der Erstpräferenzen erhält, also mit einer Eins nummeriert wurde. Ist dies nach der ersten Auszählung nicht der Fall, wird der letztplatzierte Kandidat gestrichen. Die auf den Stimmzetteln des letztplatzierten Kandidaten stehenden Zweitpräferenzen werden dann zu den Erstpräferenzen der anderen Kandidaten hinzugezählt. Dieses Verfahren wird so lange wiederholt, bis ein Kandidat die erforderliche 50%-Mehrheit erreicht hat.

Da es ein solches Verfahren in Deutschland bisher nicht gibt, braucht es sicherlich etwas Mut, um hier voranzuschreiten. Die rot-rote Koalition könnte hier Pionierarbeit leisten. Sachlich jedenfalls spricht nichts gegen sondern alles für ein solches Wahlrecht. Es ist bloß neu.

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