Am 25. Mai stimmt der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf in einem Bürgerentscheid über den Erhalt der Kleingartenkolonie Oeynhausen ab. Vor allem die Frage möglicher Schadensersatzforderungen seitens des Investors bei erfolgreichem Bürgerentscheid hat in den letzen Wochen und Monaten für viel Wirbel gesorgt. So berichtete beispielsweise die Sendung <link http: www.ardmediathek.de rbb-fernsehen klartext external-link-new-window external link in new>Klartext im RBB darüber.
Zur Abstimmung steht die Festsetzung eines Bebauungsplans, welcher die Kleingartenkolonie als Ganzes erhalten soll. Die Mehrheit der Bezirksverordneten befürchtet, dass mit einem erfolgreichem Bürgerentscheid hohe Entschädigungszahlungen auf den Bezirk zukommen werden, da das Gelände nicht dem Bezirk gehört sondern sich im Eigentum eines privaten Investors befindet.
Während der Investor mit einer Entschädigungsforderung von 50 Mio. Euro droht, geht die BVV-Mehrheit von einem Entschädigungsrisiko von 25. Mio. Euro aus und beruft sich dabei auf eine Schätzung des Bezirksamtes, welche gerichtlich bestätigt wurde. Die Initiative zweifelt diese hohen Summen generell an und beruft sich dabei auf eine Risikobeurteilung des bezirklichen Vermessungsamts, welche dem Gericht zum Zeitpunkt der Entscheidung nicht vorlag und von 870.000 Euro ausgeht. Die Kleingärtner haben bereits angekündigt, diese Summe, wenn sie denn fällig würde, selbst aufzubringen.
Hier finden Sie die <link http: www.berlin.de imperia md content bacharlottenburg-wilmersdorf verwaltung buergerdienste wahlamt external-link-new-window external link in new>Argumente der Bürgerbegehrensinitiative.
Hier finden Sie die <link http: www.berlin.de imperia md content bacharlottenburg-wilmersdorf verwaltung buergerdienste wahlamt external-link-new-window external link in new>Argumentation der Mehrheit in der Bezirksverordnetenversammlung.




