Terminverschiebung, Kostenexplosion, unzureichender Lärmschutz, mangelnde Bürgerbeteiligung und dazu noch Volksbegehren, die ein striktes Nachtflugverbot durchsetzen wollen: Die Ereignisse rund um das Planungschaos am Großflughafen BER scheinen sich zu überschlagen.
Anfang Juli verhandelte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über die Klagen betroffener Anwohner und Gemeinden gegen den Planfeststellungsbeschluss, der dem Ausbau des Schönefelder Flughafens bereits 2004 grünes Licht gab. So spielte der Lärmschutz in der Gemeinde Kleinmachnow im Verfahren keine Rolle, da man zu diesem Zeitpunkt noch von anderen Flugrouten ausging, obwohl dem zuständigen Ministerium zu diesem Zeitpunkt hätte bewusst sein müssen, dass die damals verkündeten parallelen Starts voraussichtlich unzulässig sind. Somit konnten die Bewohner der Gemeinde ihre Rechte auch nicht vor Gericht geltend machen, da sie zum damaligen Zeitpunkt noch nicht betroffen war. Die Betroffenheit änderte sich, als die Deutsche Flugsicherung im September 2010 die geänderten Flugrouten vorlegte. Die Kläger fordern nun die Rücknahme des Planfeststellungsbeschlusses. Eine gerichtliche Entscheidung wird für den 31. Juli erwartet, wobei die Richter schon andeuteten, dass sie das Verfahren nicht neu aufrollen werden.
Hinzu kommt, dass die im letzten Jahr von der Flughafengesellschaft versprochenen Gelder für zusätzlichen Lärmschutz in Höhe von 17 Millionen Euro aufgrund der drohenden Kostensteigerungen wieder gestrichen werden. Für das Planungschaos müssen also die Anwohner Einschränkungen im Lärmschutz hinnehmen. Weitere Auseinandersetzungen zwischen Anwohnern und der Flughafengesellschaft vor Gericht sind vorprogrammiert.
Doch wie hätte es besser laufen können? Hätte eine bessere Bürgerbeteiligung den Schaden und die Kosten reduzieren können? Eines ist klar: Der Großflughafen wird trotz aller formalen Beteiligungs- und Gerichtsverfahren ein großes Maß an Unzufriedenheit zurücklassen. Vielleicht ist eine für alle zufriedenstellende Lösung auch gar nicht möglich, da solche Großvorhaben immer Gewinner und Verlierer hervorbringen. Außerdem ist zu bedenken, dass durch die Schließung der innerstädtischen Flughäfen Tempelhof und Tegel deutlich mehr Menschen entlastet werden, als jetzt durch den Flughafenausbau in Schönefeld Betroffenheit erzeugt wird. Sicherlich bleibt aber festzuhalten, dass den Behörden unnötige Pannen unterlaufen sind, welche die Leute nun auf die Straße treibt.
Bei der formalen Bürgerbeteiligung im Planfeststellungsverfahren ist zu beachten, dass es dort nie um grundsätzliche Entscheidungen geht. Es ist ein Verwaltungsverfahren, welches zwischen den Belangen der Betroffenen und dem öffentlichen Interesse abwägt. Im Rahmen eines vorgelagerten Rechtsschutzes geht es für die Betroffenen nur noch darum, das Schlimmste zu verhindern. Die politische Entscheidung für oder gegen einen Großflughafen sowie für diesen oder einen alternativen Standort ist dann schon längst gefallen. Auch die beiden Volksbegehren für ein striktes Nachflugverbot erscheinen hier als Notbehelf, um die Fluglärmbelastungen etwas zu reduzieren.
Mehr Spielraum bestand noch im bereits 1994 durchgeführten Raumordnungsverfahren, in dem verschiedene Standortalternativen ausgelotet und auf ihre Belastungen für Mensch und Natur überprüft wurden. Das Brandenburger Umweltministerium kam interessanterweise zu dem Ergebnis, dass Schönefeld als Standort ungeeignet sei, da im Vergleich zum Alternativstandort Sperenberg zu viele Anwohner betroffen seien. Trotz formaler Überprüfung entschied sich die Politik letztlich aber doch für Schönefeld. Hier zeigt sich, dass die Verwaltungsverfahren, sei es im frühen Raumordnungsordnungs- oder im späteren Planfeststellungsverfahren zumindest in ihrer derzeitigen Ausgestaltung als ungeeignet erscheinen, um die Bürgerinnen und Bürger an grundlegenden Entscheidungen zu beteiligen.
Anders sieht es beim Bürgerentscheid in München gegen die dritte Startbahn oder beim Volksentscheid zu S21 aus. Unabhängig von den Genehmigungsverfahren, die weiterhin unersetzlich sind, braucht es bei strittigen Projekten auch die direkte Demokratie, um die Grundsatzfrage zu klären, ob ein Projekt gewünscht ist oder nicht. Auch wenn einzelne bayrische Landespolitiker bereits erklären, dass für sie die dritte Startbahn noch im Rennen ist, so ist das Projekt doch zumindest für die nächsten Jahre vom Tisch. In Baden-Württemberg konnte der Volksentscheid über S21 für eine weitgehende Befriedung des Konflikts sorgen. Damit Bürgerinnen und Bürger jedoch verbindlich darüber befinden können, ob ein Großvorhaben realisiert werden soll oder nicht, fehlen vielen Bundesländern die geeigneten Instrumente. In Brandenburg wäre ein Bürgerentscheid, wie er in München stattfand, gar nicht möglich, da dieser einen Eingriff in die Bauleitplanung bedeuten würde. Von diesem Themenbereich sind Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in Brandenburg ausgeschlossen.
Schaut man sich Projekte wie die Elbphilharmonie, Stuttgart 21 oder eben den Berliner Großflughafen an, so erzeugen doch vor allem die kaum kontrollierbaren Kostensteigerungen während der Planung und im Verlaufe des Baus massive Widerstände. Hier besteht in Deutschland kaum eine verbindliche Handhabe für Bürgerinnen und Bürger, sich einzumischen. Auch die Durchführung eines Volksentscheids zum Finanzierungsanteil des Landes Baden-Württemberg an dem Bahnhofsprojekt war juristisch mehr als umstritten. Mit einem Volksentscheid eine Landesregierung aufzufordern, aus den Planungen eines öffentlich finanzierten Bauvorhabens auszusteigen, ist in erster Linie dort möglich, wo Volksentscheide nicht nur zu Gesetzen sondern auch zu sonstigen Gegenständen der politischen Willensbildung zulässig sind. Diese Variante existiert bisher nur in wenigen Bundesländern und entfaltet keine rechtsverbindliche Wirkung.
Es lohnt sich also wieder einmal der Blick in die Schweiz. Dort kommt in den Kantonen und Gemeinden relativ häufig das Finanzreferendum zur Anwendung, um Großvorhaben zu Fall zu bringen bzw. ihnen eine breite Legitimation zu verschaffen. Sie werden entweder automatisch bei einer bestimmten Ausgabenhöhe oder durch eine Unterschriftensammlung ausgelöst. Das Ergebnis ist für die Verwaltung verbindlich. Diese Instrumente entfalten zusätzlich eine präventive Wirkung. Die Angst, ein Projekt könnte in einem Finanzreferendum vollständig zu Fall gebracht werden, treibt Vorhabenträger bzw. Behörden an, besser und kostengünstiger zu planen, sowie die Widerstände aus der Bevölkerung ernst zu nehmen.
Auch in den deutschen Bundesländern sollte also über die Einführungen eines Finanzreferendums nachgedacht werden. Von der schweizerischen Haltung, die Bürger vor allem dann zu beteiligen, wenn es ums Geld geht, ist man in Deutschland noch meilenweit entfernt. Sobald es hier um finanzrelevante Entscheidungen geht, werden die Bürgerinnen und Bürger gerne ausgeklammert. Nur lassen sich die Menschen das ungern gefallen. Am Ende sehen sich Projektträger und Behörden mit langwierigen Gerichtsverfahren konfrontiert und Regierungen riskieren Wahlniederlagen. Somit sind auch diese Akteure gut beraten, die Menschen möglichst frühzeitig und verbindlich einzubinden.



