Das Bürgerbegehen für die Direktwahl des Uckermarker Landrates ist in seiner entscheidenden Phase angelangt. Nach aktuellen Informationen hat die Initiative des Begehrens bisher 10.700 Unterschriften gesammelt, notwendig sind 11.147. Die Zeit wird knapp, aber man will bis zum 30. November 12.000 Unterschriften beisammen haben, um genügend gültige Unterschriften zu haben.
Ob das Bürgerbegehren aber trotz ausreichender Unterschriften vom Kreistag überhaupt zugelassen wird, ist ungewiss. So erklärte der CDU-Fraktionsvorsitzende Henryk Wichmann, dass er sich einem Bürgerbegehren nicht beugen wird. Für ihn müssen die Bürger in einem Bürgerentscheid ihren Willen bekunden, dass sie die Direktwahl des Landrates wollen. Dieser kann aber aufgrund von Zeitnot gar nicht zustande kommen, denn es ist gesetzlich festgeschrieben, dass ab dem 1. Januar 2010 jeder Landrat in Brandenburg direkt gewählt werden muss.
In dieser momentan verzwickten Lage soll das brandenburgische Innenministerium helfen. Am Donnerstag werden alle Fraktionsvorsitzenden des Uckermarker Kreistages in Potsdam zu einem Treffen erwartet. Danach wird entscheiden, wie man mit der Angelegenheit umgeht. Falls der Kreistag das Bürgerbegehren trotz ausreichender Stimmen für unzulässig erklärt, haben die Initiatoren des Begehrens bereits juristische Schritte angekündigt.
Es ist nur zu hoffen, dass man zu einer Lösung gelangt, die den allgemeinen Bürgerwillen respektiert.




