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Hornow-Wadelsdorf: Verwaltungsgericht erklärt Bürgerbegehren für zulässig und stoppt Eingemeindung

Der Vertragsentwurf zur Eingliederung der Gemeinde Hornow-Wadelsdorf in die Stadt Spremberg darf zunächst nicht beschlossen werden. So lautet die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Cottbus. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens, welche die Eingemeindung verhindern wollen, haben diese Entscheidung im Eilverfahren erwirkt. Das Gericht verhindert die Schaffung vollendeter Tatsachen.

Weiter stellte das Gericht fest, dass das Begehren mit der Fragestellung „Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Hornow-Wadelsdorf eine eigenständige Gemeinde bleibt?“ voraussichtlich zulässig ist. Dazu werden die Gemeindevertreter am 8. Juli eine Entscheidung treffen müssen. Sollte das Votum positiv ausfallen, muss innerhalb von 60 Tagen ein Bürgerentscheid stattfinden. Sollte der Beschluss immer noch „unzulässig“ lauten, muss die Gemeindevertretung als Beklagter ein sogenanntes „Hauptsacheverfahren“ beantragen. In diesem Fall müsste das Verwaltungsgericht den Fall nochmals behandeln und ein Urteil fällen.

Bemerkenswert ist, dass das Gericht den Eilantrag angenommen hat, um die Schaffung vollendeter Tatsachen zu verhindern. Der Eilantrag - der im Juristendeutsch 'Antrag im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes‘ lautet - scheint somit ein effektives Instrument zu sein, um gegen vermeintlich falsche Entscheidungen der Gemeindevertretung anzugehen und gleichzeitig die nächsten Schritte des Projektes zu stoppen.

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