Vor knapp zwei Jahren stimmten die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Hornow-Wadelsdorf in einem Bürgerentscheid der Aufnahme von Verhandlungen über die Eingemeindung in die Stadt Spremberg mehrheitlich zu. Die Verhandlungen wurden begonnen und nun liegt ein unterschriftsreifer Eingliederungsvertrag vor. Daraufhin sammelten Gegner der Eingemeindung ausreichend Unterschriften für ein Bürgerbegehren, welches nun vom Gemeinderat für unzulässig erklärt wurde. Beanstandet wurde die Begehrensfrage selbst, welche lautete: " Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Hornow-Wadelsdorf eine eigenständige Gemeinde bleibt?" Die Gemeindevertreter/innen begründeten ihre Entscheidung damit, dass Hornow-Wadelsdorf schon jetzt nicht mehr eigenständige Gemeinde sei, weil sie schon lange amtsangehörige Gemeinde ist und damit ihre Eigenständigkeit aufgegeben hätte. Ob die Gemeindevertretung mit ihrer Einschätzung richtig liegt, wird ein Gericht zu entscheiden haben, sofern die Initiatoren des Bürgerbegehrens diese Entscheidung anfechten werden.
Es ist mehr als offensichtlich, dass hier politische Motive die Zulässigkeitsentscheidung geprägt haben. Die Gemeindevertretung besitzt einen gewissen Ermessensspielraum und hätte das Bürgerbegehren sicherlich zulassen können, denn Hornow-Wadelsdorf hat nach wie vor Gemeindestatus, eine eigene Vertretung und auch eigene Entscheidungskompetenzen. Darüber hinaus bestünde für den Gemeinderat die Möglichkeit, selbst einen Bürgerentscheid anzusetzen, um diese Frage zu klären. Scheinbar ist man sich der Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger nun doch nicht mehr so sicher und versucht Initiativen zu verhindern, die die Eingemeindung gefährden könnten.
Dieser Fall offenbart wieder einmal die Schwachstellen in der brandenburgischen Ausgestaltung der direkten Demokratie. Zum einen sollte die Frage der Zulässigkeit nicht nach sondern vor der Unterschriftensammlung geklärt werden. Somit wissen die Initiatoren, woran sie sind und in diesem Fall hätten sie die Begehrensfrage noch anpassen könnten. Auch eine erneute Sammlung der Unterschriften mit regelkonformer Fragestellung wäre in diesem Falle sicherlich möglich, da die erfoderliche Zahl der Unterschriften sehr niedrig ist. In größeren Städten mit deutlich höheren Quoren wäre dies jedoch weigehend unpraktikabel.
Zum anderen ist es problematisch, wenn der politische Gegner eines Bürgerbegehrens auch über die rechtliche Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens entscheidet. Es liegt in der Natur der Sache, dass ein Bürgerbegehren sich gegen die Mehrheit im Gemeinderat richtet, ansonsten hätte die Kommunalvertretung ja das Anliegen selbst beschließen können. Mehr Demokratie schlägt vor, die Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit der Kommunalaufsicht zu übertragen. Somit sind Interessenkonflikte weitgehend ausgeschlossen.
Mehr Demokratie hat einen Aufruf zur Kommunalwahl gestartet und fordert einen besseren Umgang mit Bürgerbegehren sowie mehr Transparenz und Beteiligungsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger in Kommunen:
<link http: www.bb.mehr-demokratie.de demokratiebausteine-brandenburg.html>Aufruf für mehr Demokratie in den Städten und Gemeinden lesen und online unterstützen!




