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Initiative reicht neuen Transparenz-Gesetzentwurf ein

 

+++Innenverwaltung hat Ergebnis der vorläufigen Zulässigkeitsprüfung zum Volksentscheid Transparenz vorgelegt +++ Initiative pocht auf mehr Transparenz+++

Die Initiative Volksentscheid Transparenz hat heute (15.12.) einen veränderten Gesetzentwurf für ein Transparenzgesetz bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin eingereicht. Dies wurde notwendig, da das vorläufige Ergebnis der Zulässigkeitsprüfung den ursprüngliche Gesetzesentwurf der Initiative in einigen Punkten als nicht verfassungskonform eingestuft hatte. Der angepasste Gesetzesentwurf der Initiative geht nun auf die Bedenken der Senatsverwaltung ein, fordert jedoch weiterhin eine weitreichende Transparenzpflicht.  

„Die Vorbehalte der Innenverwaltung bei der Zulässigkeitsprüfung kamen für uns wenig überraschend”, erklärt Arne Semsrott, Projektleiter des Portals FragDenStaat und Vertrauensperson des Volksentscheides. „Die Verwaltung will ihre eigenen Entscheidungsprozesse, sowie den Verfassungsschutz, vollkommen von der Transparenzpflicht ausnehmen. Wir bestehen aber weiterhin darauf, dass kein politischer Bereich vollkommen intransparent agieren darf.”

Die Verhandlungen über einen verfassungskonformen Gesetzentwurf zwischen der Initiative und der Innenverwaltung gehen damit in die zweite Runde. Parallel zu dem Volksbegehrensantrag hatte der Senat am 8.12. einen eigenen Gesetzentwurf für ein Transparenzgesetz auf den Weg gebracht. Die Initiative hatte die Eckpunkte des Gesetzentwurfs im Vergleich zum derzeit geltenden Informationsfreiheitsgesetz bereits als Rückschritt kritisiert, da neue Bereichsausnahmen von der Transparenzpflicht eingeführt werden sollen.  

„Der Gesetzentwurf des Senats wird wohl eine herbe Enttäuschung werden,” sagt Marie Jünemann, Sprecherin der Initiative und Landesvorständin bei Mehr Demokratie Berlin/Brandenburg. „Wir hingegen machen vor, wie ein Transparenzgesetz aussehen kann, das seinen Namen auch verdient. Das sollte sich der Senat zum Vorbild nehmen.”

+++ Hintergrund +++

In Berlin gibt es eine sogenannte “Heilungsregelung”. Initiativen, die einen Antrag auf ein Volksbegehren einreichen, können verfassungswidrige Punkte ihres Gesetzentwurfs anpassen. Diese Änderungen dürfen aber nicht den inhaltlichen Kern des Volksbegehrens verändern. 

Zwischenergebnis der Zulässigkeitsprüfung (der Senatsinnenverwaltung): https://mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/201009_Zulaessigkeitspruefung_Transparenz.docx.pdf

Eine Stellungnahme der initiative zu den Eckpunkten des Senats finden Sie hier: https://bb.mehr-demokratie.de/presse/pm-ganzer-text/news/eckpunkte-senat-weniger-transparenz-fuer-schulen-und-unikliniken/

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