Am 6. April 2010 wurde das Bürgerbegehren zum Erhalt der Sportanlage Birkenwäldchen im Berliner Bezirk Treptow-Köpenick angezeigt. Knapp einen Monat danach, am 3. Mai, teilte das Bezirksamt den Initiatoren des Sportvereins Berlin-Chemie Adlershof vom Bezirksamt mit, dass das Begehren unzulässig sei. Die Initiative fordert den Erhalt einer Sportanlage in Köpenick. Dem entgegen steht der Bebauungsplan des Bezirksamtes. Dieser sieht vor, die bisherige Sportfläche zu renaturieren. Die dort ansässigen Vereine sollen auf eine benachbarte Sportanlage ausweichen.
Mehr Demokratie begrüßt die Entscheidung der Initiatoren gegen die Unzulässigkeitserklärung des Bezirksamtes Klage einzureichen. In den kommenden Monaten wird sich das Verwaltungsgericht mit der Frage auseinandersetzen, ob Bauleitplanungen per Bürgerbegehren beeinflussbar sind oder nicht. Es ist also eine Grundsatzentscheidung zu erwarten, die folgenreich für andere Bürgerbegehren sein wird, die sich mit dem Thema Bauleitplanung auseinander setzen.



