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Kita- und Wasserbegehren vor Gericht

Die Mitte Juni 2007 und im März 2008 gestarteten Volksbegehren zur Offenlegung der Verträge in der Wasserwirtschaft und für einen besseren Betreuungsschlüssel in den Berliner Kindertagesstätten wurden am Dienstag zum ersten Mal vorm Landesverfassungsgericht verhandelt. Beide Anträge auf Volksbegehren erkannte der Senat nach der Sammlung der erforderlichen 20.000 Unterschriften für unzulässig.

Die Kita-Initiative erfuhr mit der Sammlung von 66.200 Unterschriften große Unterstützung in der Bevölkerung. Für unzulässig erklärte der Senat es trotzdem, da er die Budgethoheit des Abgeordnetenhauses verletzt sah. Die Initiative rechnete mit Mehrkosten von etwa 95 Mio., der Senat mit 166 Mio. Euro. Mit der Verfassungsänderung 2006 änderte sich der Themenausschluss bei Volksbegehren. Während zuvor haushaltsrelevante Volksbegehren ausgeschlossen waren, sind nun nur noch Volksbegehren zur Änderung des Haushaltsgesetz unzulässig. Laut Argumentation des Anwaltes der Kita-Initiative hätten Senat und Abgeordnetenhaus die Möglichkeit, entsprechende Ausgleichsmaßnahmen im Haushalt vorzunehmen bzw. bei einem späteren Inkrafttreten einer Änderung des Kita-Gesetzes die entstehenden Kosten in den zu beschließenden Haushalt zu integrieren. Von einer Erheblichkeitsschwelle, also einer Kostengrenze, die von Volksbegehren nicht überschritten werden darf, war gestern nicht die Rede. Auch die Entscheidung des Senats zum Wasserbegehren wurde unter den anwesenden Juristen kritisch diskutiert. Eine Entscheidung zu beiden Volksbegehren wird für den 6. Oktober erwartet.

 

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