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Kita-Volksbegehren vom Senat übernommen

Heute hat der Berliner Senat entschieden, das Kita-Volksbegehren in seinen Forderungen weitgehend zu übernehmen.

Es ist das erste Mal in der Geschichte der Berliner Demokratie, dass die Inhalte eines beantragten Volksbegehrens schon nach der ersten Stufe von der Landesregierung übernommen wurden. Dies ist allerdings nicht auf direktem Wege geschehen. Zunächst hatte der Senat das Begehren im vergangenen Jahr für unzulässig erklärt. Erst eine Verfassungsklage verhalf der Initiative zu ihrem Recht: Der Berliner Verfassungsgerichtshof erklärte das Begehren am 6. Oktober für zulässig.

Die weitgehende Übernahme der Forderungen des Kita-Volksbegehrens durch den Senat ist nicht nur ein Erfolg für die Initiative, sondern auch ein Erfolg für die Direkte Demokratie selbst. Bereits bei der Unterschriftensammlung zum Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens erreichte die Initiative mit über 66.000 Unterschriften ein Rekordergebnis. Das zeigt den großen Einsatz der Bürger, sich an Volksbegehren zu beteiligen. Direkte Demokratie stellt eine Gegenkraft zur zunehmenden Politikverdrossenheit dar.

Auffällig ist, dass die Finanzschätzung der Initiative weitaus genauer war als die des Senats. Die LEAK war in ihrem Antrag von Investitionen von jährlich 95,9 Millionen Euro ausgegangen, der Senat rechnete maximal mit 212 Millionen Euro. Die heute vom Senat veröffentlichte Summe von maximal 72,8 Millionen pro Jahr liegt sogar noch deutlich unter der Kalkulation der Initiative.

 

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