Am Mittwoch brachte der Senat sein Befragungsgesetz zur Olympia-Bewerbung ein. Ziel dieses Gesetzes ist eine unverbindliche Befragung der Berliner/innen am 13. September mit folgender Fragestellung: „Soll sich Berlin um die Olympischen und Paralympischen Spiele 2024 und gegebenenfalls 2028 bewerben?“
Während in den vergangenen Monaten noch über ein verbindliches Referendum, also eine generelle Regelung für von oben eingeleitete Abstimmungen, diskutiert wurde, welches in die Verfassung hätte aufgenommen werden müssen, läuft es nun doch auf eine einfachgesetzliche, unverbindliche Einzelfallbefragung zu Olympia hinaus. Selbst die Einbeziehung der nichtdeutschen Bevölkerung - der einzige Vorteil, den ein unverbindliches Befragungsgesetz mit sich gebracht hätte - flog am Ende raus, da sich die SPD vermutlich nicht gegenüber dem Koalitionspartner durchsetzen konnte.
Folgende Regelungen sieht das Gesetz vor: Abstimmen dürfen alle Bürger/innen Berlins, die älter als 18 Jahre sind, eine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und mindestens seit drei Monaten in Berlin wohnen. In Berlin lebende Ausländer/innen und Jugendliche sind somit von der Befragung ausgeschlossen. Die Gesetzesvorlage betont desweiteren die Unverbindlichkeit der Befragung. In der Begründung heißt es: „Vergleichbar einer Sachverständigenanhörung in einem Ausschuss des Abgeordnetenhauses dient dieses Meinungsbild als Erkenntnisquelle im Rahmen der politischen Entscheidungsfindung.“ Darüber hinaus wird schon im §1 klar konstatiert: „Das Ergebnis der Befragung ist für das Abgeordnetenhaus, den Senat und die Berliner Verwaltung nicht bindend.“
Die Durchführung der Befragung lehnt sich dann aber doch stark an der Durchführung eines Volksentscheides an. Es wird in Abstimmungslokalen abgestimmt, es werden Benachrichtigungen verschickt und die Bürger/innen werden mit einem Abstimmungsheft über die Positionen des Senats und der Fraktionen im Abgeordnetenhaus informiert. Neu ist, dass in dieser Broschüre alle Fraktionen des Abgeordnetenhauses die Möglichkeit erhalten, ihre Position darstellen.
Mehr Demokratie hatte sich in den vergangenen Wochen und Monaten sehr stark für ein verbindliches Referendum ausgesprochen. Die sauberste Lösung wäre ein fakultatives Referendum gewesen, in dem die Berliner/innen mittels Unterschriftensammlung selbst entscheiden würden, ob sie über eine parlamentarische Vorlage abstimmen wollen. Ein vom Parlament eingeleitetes, verbindliches Referendum wäre tragbar gewesen, wenn dieses für potentiell alle Themen gegolten hätte und das Abgeordnetenhaus eine Abstimmung nur mit Zweitdrittelmehrheit hätte einleiten können. So hätte vermieden werden können, dass die Regierungsmehrheit Referenden ausschließlich für eigene Interessen missbraucht. Teile der Opposition hätten dann eingebunden werden müssen. Das Gegenteil ist nun der Fall, denn die Opposition wird gegen dieses Befragungsgesetz stimmen.
Mit dem Ausschluss der nichtwahlberechtigten Bevölkerung, der von Innensenator Frank Henkel damit begründet wird, dass die Verfassung nichts anderes zulasse, wird die Chance vertan, auch die hier dauerhaft lebende Bevölkerung ohne deutschen Pass mit einzubeziehen. Es wäre der einzige Vorteil einer unverbindlichen Befragung gewesen. Die Begründung überzeugt dabei nicht, finden doch in vielen Städten und Gemeinden Einwohnerbefragungen unabhängig von der Staatsangehörigkeit statt.
Die Krone setzt dem Ganzen Frank Henkels Antwort auf die Frage auf, ob ein Mindestquorum erforderlich sei. Fast selbstverständlich verneint er die Notwendig eines Quorums mit der Begründung, dass Mehrheit eben Mehrheit sei. Diese Antwort ist sehr zu begrüßen, doch dann müsste sie fairerweise ebenso auch für verbindliche Volksentscheide gelten.
Übrigens beteuert der Senat, dass er sich dem Ergebnis der Befragung verpflichtet fühlt, egal, wie niedrig die Beteiligung oder wie knapp das Ergebnis ausfallen wird. Spätestens nach dem 13. September werden wir Gewissheit haben, wobei sich die die Olmypia-Frage für Berlin schon Ende Februar erledigt haben kann, nämlich wenn 1.000 von Forsa befragte Berliner/innen nicht ausreichend Zustimmung zum Olympia-Projekt signalisieren sollten und Hamburg damit den Zuschlag bekommt.
Den Gesetzentwurf des Senats finden Sie <link http: www.parlament-berlin.de ados iiiplen vorgang d17-2061.pdf external-link-new-window external link in new>hier.




