Mit einem Kompromissvorschlag will die Grünenfraktion im Brandenburger Landtag auf die Initiatoren des Volksbegehrens für ein BER-Nachtflugverbot zugehen und einen Volksentscheid abwenden. Gemeinsam mit dem Teltower FDP-Abgeordneten Hans-Peter Goetz wollen die Grünen mit dem Gesetzesentwurf die Kernforderung der Initiative nach einem Flugverbot zwischen 22 Uhr und 6 Uhr aufgreifen.
Im Gegenzug soll dafür der Passus zur Entlastung des BER durch die Ausweitung des Luftverkehrs auf andere Brandenburger Flughäfen gestrichen werden. Insbesondere dieser zweite Punkt stört die mitregierenden Linken am Entwurf der Volksinitiative, weil sie eine erhöhte Lärmbelastung für andere Regionen fürchten. Die SPD ist in erster Linie um die Wirtschaftlichkeit des neuen Flughafens besorgt.
Jedoch ist fraglich, ob eine solche Änderung zum jetzigen Zeitpunkt des Verfahrens überhaupt noch vorgenommen werden kann, um einen Volksentscheid zu verhindern. Das Volksabstimmungsgesetz sieht vor, dass ein Volksentscheid dann entfällt, wenn der Landtag ihn auch in veränderter, aber dem Grundanliegen des Volksbegehrens nicht widersprechender Form annimmt. Auszuloten wäre hier, ob der Verzicht auf ein Ausweichen auf andere Standorte noch dem Grundanliegen entspricht. Auf der sicheren Seite wäre der Landtag, wenn der den Kompromiss als Gegenvorlage beschließt und zur Abstimmung stellt. Aber hier tun sich weitere Probleme auf.
Anzahl der möglichen Kreuzchen erschweren den Erfolg eines Volkentscheids
Das Brandenburger Abstimmungsgesetz schreibt für Volksentscheide vor, dass die Stimmberechtigten nur ein Kreuzchen setzen können. Das bedeutet einerseits, dass sie sich nicht für beide Entwürfe gleichzeitig aussprechen können, um somit den Status Quo abzulehnen. Was zum zweiten Problem führt, nämlich dass sich die Stimmen auf den Vorschlag der Initiative und den des Landtages aufteilen könnten, so dass die Erreichung des Zustimmungsquorums von 25% der Stimmberechtigten noch unwahrscheinlicher wird als es ohnehin schon bei einer Vorlage ist. Es sollte mindestens möglich sein, beide Vorschläge getrennt voneinander abzustimmen oder anzunehmen.




