Am Samstag hatte die BI "Kein Gas- und Dampfkraftwerk in Wustermark" zu einem Familienfest in Elstal eingeladen. Mehr Demokratie hatte die Schirmherrschaft dafür übernommen und war gleichzeitig auf einem Podium zum Thema direkte Demokratie vertreten.
Mit Michael Efler diskutierten der zuständige Landrat des Landkreises Havelland Dr. Schröder und ein Mitglied der Fraktionsgemeinschaft CDU-SPD im Gemeinderat Wustermark, Halvor Adrian. Im Zentrum der Diskussion stand die Frage, ob es zum geplanten Bau eines Dampf- und Gaskraftwerkes eine Bürgerbefragung geben sollte.
Der Gemeinderat hatte in der Vergangenheit eine Einwohnerbeteiligungssatzung beschlossen, die unter anderem die Durchführung von Bürgerbefragungen regeln soll. Die Satzung konnte jedoch bisher nicht in Kraft treten, da sie von der Kommunalaufsicht des Landkreises umgehend beanstandet wurde. Grund der Beanstandung war, dass das vorgesehene Quorum zur Einleitung einer Einwohnerbefragung „von unten“ mit einem Prozent zu niedrig sei und außerdem der für Bürgerbegehren geltende Themenausschluss und hier vor allem der Ausschluss von Bürgerbegehren zu Bebauungsplänen auch für Bürgerbefragungen gelten müsse.
Während Landrat Schröder die Beanstandung verteidigte und deutlich machte, dass er Bürgerbegehren und Bürgerbefragungen zu Bebauungsplänen auch politisch für wenig sinnvoll hält, warb CDU-Vertreter Adrian in Sachen Bürgerbeteiligung für bayrische Verhältnisse. In Bayern sind Bürgerbegehren zur Bauleitplanung zulässig und werden auch überdurchschnittlich häufig von den Bürgerinnen und Bürgern durchgeführt.
Michael Efler kritisierte die rechtliche Begründung des Landkreises. Während die rechtliche Lage bei Bürgerbegehren klar ist und diese zur Bauleitplanung nicht möglich sind, finden sich jedoch keinerlei Regelungen zu unverbindlichen Bürgerbefragungen in der Kommunalverfassung. Dementsprechend kann hier auch nicht der Themenausschluss von Bürgerbegehren automatisch gelten. Den Gemeindevertretern ist es freigestellt, wie sie diese regeln. Er verwies dabei auf eine Gemeinde im Saarland, wo die Gemeindevertretung eine Bürgerbefragung ebenfalls zum Bau eines Kraftwerks durchgeführt hatte. Da sich die Mehrheit der Teilnehmenden gegen dieses Kraftwerk aussprach, verabschiedete sich die Gemeinde von dem Projekt.
Diese Frage wird nun vor dem Verwaltungsgericht geklärt. Der Gemeinderat hat Rechtsmittel gegen die Beanstandung eingelegt.




