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Landrätewahl - direkt oder indirekt?

Nachdem im Landkreis Oberhavel am 8. März erneut eine Landrats-Stichwahl an der Zustimmungshürde von 15 Prozent der Wahlberechtigten gescheitert ist, wir wieder über die Abschaffung der Direktwahl diskutiert. Mehr Demokratie fordert, das Wahlverfahren zu überdenken.

„Quoren bei Wahlen oder Abstimmungen sind undemokratisch und unsinnig“, sagt Oliver Wiedmann, Landesvorstandssprecher von Mehr Demokratie Berlin-Brandenburg. „Es sollten grundsätzlich diejenigen entscheiden, die zur Wahl gehen. Viele Menschen bemühen sich nicht zweimal zur Wahlurne, wenn ihre Stimmen am Ende im Papierkorb verschwinden.“

Seitdem 2007 die Direktwahl der Landräte in Brandenburg beschlossen wurde, konnte nur bei einer von zehn Landratswahlen im ersten Wahlgang ein Gewinner beziehungsweise eine Gewinnerin ermittelt werden. Scheitert der erste Wahlgang, kommt es zur Stichwahl, die aber nur erfolgreich ist, wenn einer der Kandidierenden die Zustimmung von mindestens 15 Prozent der Wahlberechtigten erhält. Scheitert auch die Stichwahl, entscheidet der Kreistag, wer zukünftig Landrat oder Landrätin wird. Während die Beteiligung im ersten Wahlgang mit durchschnittlich 30 Prozent schon gering ist, sinkt sie im zweiten Wahlgang erfahrungsgemäß noch weiter ab  – entsprechend unwahrscheinlich ist es also, dass hier die Zustimmungshürde von 15 Prozent überwunden wird.

Eine Lösung könnte nach Ansicht von Mehr Demokratie in der Zusammenlegung von Wahlterminen liegen. Im Landkreis Märkisch-Oderland fand die Landratswahl 2013 zusammen mit der Bundestagswahl statt – die Wahlbeteiligung lag mit 67 Prozent deutlich über dem Durchschnitt. „Wenn man Direktwahlen an die Kommunalwahlen koppelt, wie zum Beispiel in Niedersachsen, werden sich auch mehr Menschen beteiligen“, meint Wiedmann. „Dazu müsste man die mit acht Jahren ohnehin viel zu lange Amtszeit der hauptamtlichen Bürgermeister und Landräte auf fünf Jahre verkürzen.“

Denkbar wäre auch die Abschaffung der Stichwahl. „Es gibt Wahlverfahren, bei denen in einem Wahlgang ermittelt werden kann, wer von den Kandidierenden mehr als 50 Prozent der Wählenden hinter sich vereint“, erklärt Wiedmann. Ein solches Wahlverfahren kommt zum Beispiel bei der Parlamentswahl in Irland zum Einsatz, wäre für Deutschland aber neu. Hier könnte Brandenburg zum Vorreiter werden, besteht das Problem der geringeren Beteiligung im zweiten Wahlgang doch in allen Bundesländern, in denen Landräte direkt gewählt werden.

<link http: www.wahlen.brandenburg.de sixcms detail.php bb1.c.191073.de _blank external-link-new-window>Hier gibt es eine Übersicht über bisherige Landrats-Direktwahlen in Brandenburg...

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