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Landratswahlen Brandenburg : Mehr Demokratie kritisiert verstaubtes Wahlrecht

Am Sonntag sind vier von fünf Landratswahlen gescheitert. Die Bürgerinnen und Bürger waren aufgerufen, am Sonntag ihren für die nächsten acht Jahre kandidierenden Landrat in einer Stichwahl direkt zu wählen. Leider konnte in vier Kreisen das Zustimmungsquorum von 15 Prozent nicht erreicht werden. Wenn man bedenkt, dass zu den Stichwahlen nicht einmal mehr Wahlbenachrichtigungen verschickt wurden und die Wahlbeteiligung bereits im ersten Durchgang mäßig war, ist der Wahlflop nicht verwunderlich. Mehr Demokratie fordert, nach dem erneuten Scheitern über eine Wahlrechtsreform nachzudenken.

Ebenso wie bei Volksentscheiden sollte das Zustimmungsquorum abgeschafft werden, denn durch die Zustimmungshürde entscheiden auch diejenigen mit, die gar nicht an der Wahl teilnehmen. Stattdessen sollte das Engagement derer, die wählen, belohnt werden, indem man ihre Entscheidung ernst nimmt. Nach dem Scheitern der Direktwahl liegt die Wahl der Landräte in den fünf Brandenburger Kommunen nun wieder bei den jeweiligen Landtagen.

Mehr Demokratie diskutiert derzeit noch, ob die Direktwahl der Landräte generell befürwortet wird oder nicht. Es sei jedenfalls keine Lösung, die Stichwahlen abzuschaffen und einfach den Kandidaten mit den meisten Stimmen bei der ersten Wahl als gewählt anzusehen. Viel besser als das Stichwahl-System wäre es, wenn die Wähler die Möglichkeit hätten, beliebig viele Kandidaten gleich im ersten Wahlgang in eine Rangfolge zu bringen.

Mit der sogenannten Rangfolgewahl (engl. Instant-Runoff-Voting) nummerieren die Wähler die Kandidaten-Namen auf dem Wahlzettel entsprechend der eigenen Präferenz durch. Erhält ein Kandidat in der ersten Auszählungsrunde nicht die erforderliche absolute Mehrheit, so wird der schlechteste Kandidat gestrichen und dessen Erstpräferenzen auf die von den Wählern angegebenen Zweitpräferenzen umverteilt. Dies wird solange wiederholt, bis ein Kandidat mehr als 50 Prozent der Stimmern erhält. Taktisches Wählen ist damit ebenso ausgeschlossen wie der Fall, dass Landräte mit nur noch 20 oder 30 Prozent der Wählerstimmen an die Macht kommen.

Darüber hinaus müsse diskutiert werden, die achtjährige Amtszeit auf fünf Jahre zu verkürzen. Es sei nicht nachvollziehbar, warum ein direkt gewählter Landrat für längere Zeit legitimiert sein sollte als ein direkt gewählter Kreistag. Um die Wahlbeteiligung anzuheben, sollte man zusätzlich darüber nachdenken, die Direktwahl der Landräte mit den Kommunalwahlen zusammen zu legen.

 

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