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Landtag beschließt kleine Erleichterungen für Bürgerbegehren

Mit Änderung der Kommunalverfassung werden Bürgerbegehren in Brandenburg erleichtert. Zukünftig müssen Initiativen keinen Kostendeckungsvorschlag mehr vorlegen und die Zulässigkeit wird fortan von der Kommunalaufsicht geprüft.

Bild von der Übergabe der Volksinitiative "Schule in Freiheit" an Walter Momper.

Zum einen sind nun die Kommunalaufsichtsbehörden an Stelle der Kommunalvertretungen für die Prüfung der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens zuständig. Dies ist ein Fortschritt, da die Behörden rein fachlich entscheiden. Sie stellen deshalb eine unabhängigere Instanz dar und sind fachlich besser geeignet sind.

Zum anderen müssen Bürgerinitiativen fortan nicht mehr die Folgekosten eines Bürgerbegehrens beziffern und auch keinen Finanzierungsvorschlag vorlegen. Stattdessen muss die Kommunalverwaltung nun die Kosten der Umsetzung berechnen und die Kostenschätzung Initiatoren zur Verfügung stellen. Beide sind wichtige Schritt, um die kommunale Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger zu stärken.

Bedauerlich ist allerdings, dass weiterhin keine Mitbestimmung bei städtebaulichen Planungen vorgesehen ist, denn gerade dort kommt es immer wieder zu kommunalen Konflikten. In bisher 10 anderen Bundesländern können Bürgerbegehren auch auf die Aufstellung, Änderung oder Aufhebung von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen gerichtet sein. Die brandenburgische Koalition war sich hier nicht einig. Während die LINKE gern weitergegangen wäre, stand die SPD auf der Bremse. Somit bleibt die Reform hinter dem zurück, was es gebraucht hätte, um Bürgerentscheide wirklich substantiell voranzubringen.

Ob der kleine Fortschritt dennoch Auswirkungen auf die Praxis nach sich ziehen wird, bleibt noch abzuwarten. Sicher ist aber, dass Bürgerbegehren immer häufiger als wirksames Mittel für den Einfluss auf Kommunalpolitik genutzt werden.

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