Am Freitag (1. Oktober) hat Mehr Demokratie einen Antrag auf Veröffentlichung aller Verträge zur Berliner Wasserwirtschaft und aller Verträge zur Privatisierung der Berliner Wasserbetriebe an die Senatsverwaltung für Finanzen gestellt. Wir wollen, dass Berlinerinnen und Berliner den Inhalt der Verträge erfahren. Freie Information ist eine unabdingbare Voraussetzung für eine echte Demokratie.
Nach unserem Kenntnisstand sind wir die ersten, die das neue Informationsfreiheitsgesetz (IFG) nutzen, um damit die Veröffentlichung von Verträgen zu erreichen. Hilfsweise und aus juristischen Gründen haben wir außerdem einen Antrag auf Akteneinsicht gestellt.
Um Missverständnisse zu vermeiden: Wir sind ausdrücklich Unterstützer des laufenden Wasser-Volksbegehrens und rufen alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, das Volksbegehren zu unterschreiben. Denn nur mit dem Volksbegehren wird es uns gelingen, ausreichend Druck auf den Senat aufzubauen.
Der Antrag auf Akteneinsicht führt nämlich laut IFG dazu, dass die Vertragspartner nachverhandeln müssen. Es wird aber nicht der komplette Inhalt der Privatisierungsverträge neu verhandelt, sondern nur die Frage, welche Teile veröffentlicht werden und welche nicht. Die Geheimhaltungsklausel ist also Gegenstand der Nachverhandlung. Und weiter heißt es im IFG, dass nur dann, wenn sich die Vertragspartner nicht einigen, eine Offenlegung der Originalverträge Pflicht ist - vorausgesetzt, das öffentliche Informationsinteresse überwiegt das private Geheimhaltungsinteresse erheblich.
Im Klartext: Der politische Druck, den das Volksbegehren ausübt, erhöht die Chance auf ein annehmbares Ergebnis der Nachverhandlungen. Wir wollen politische Prozesse transparent machen - ohne volle Informationsfreiheit keine echte Demokratie!




