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"Mehr Demokratie beim Wählen" nur in Teilen zulässig

Das Volksbegehren "Mehr Demokratie beim Wählen" ist nach Ansicht des Senats nur in Teilen zulässig. Das wurde auf der Senats-Pressekonferenz am heutigen Dienstag (23. September) bekannt.

Die Forderungen, fünf Parteistimmen einzuführen und veränderbare Parteilisten zu ermöglichen, wurden vom Senat für zulässig befunden. Abgelehnt wurden dagegen die Vorschläge, Wahlkreise mit mehreren Mandaten einzuführen, sowie eine Ersatzstimme zu ermöglichen, die zum Tragen kommt, wenn die bevorzugte Partei an der Fünf-Prozent-Hürde scheitert.

Über die verfassungsrechtlichen Bedenken des Senats sind wir verwundert, da wir, um solchen Problemen vorzubeugen, vor Beginn der Kampagne die Vorberatung durch die Innenbehörde in Anspruch genommen haben. Bei dieser Prüfung konnte der Landeswahlleiter keine offensichtlichen verfassungsrechtlichen Schwierigkeiten feststellen. Diese Prüfung ist zwar unverbindlich, allerdings wurden jetzt genau die Punkte beanstandet, die uns zuvor als unbedenklich bescheinigt wurden.

An diesem Punkt sind daher Veränderungen dringend notwendig. Außerdem muss die Zulässigkeitsprüfung zukünftig am Anfang des Verfahrens stehen, um zu verhindern, dass Aktive Monate lang auf der Straße stehen, um Tausende von Unterschriften zu sammeln und danach erfahren, dass ihr Engagement - zumindest teilweise - umsonst war.

"Über die Senatsentscheidung sind wir alles andere als glücklich und werden das weitere Vorgehen in aller Ruhe prüfen" sagt Vertrauensperson Michael Efler.

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