Das Netzwerk Wahlalter 16 forderte heute (5. Oktober) in der Landespressekonferenz, durch eine Verfassungsänderung das aktive Wahlrecht ab 16 Jahren in Berlin auch auf Landesebene einzuführen. Demnach könnten 16- und 17-jährige das Abgeordnetenhaus wählen und an Volksbegehren und Volksentscheiden teilnehmen. Unterstützt wird das Netzwerk von Jugendforscher Prof. Klaus Hurrelmann, Autor mehrerer Shell-Jugendstudien (Hertie School of Governance): „Die Forschung zeigt, dass die Reifeentwicklung bei Jugendlichen immer früher einsetzt. Ihr politisches Interesse und ihre Urteilskraft ist heute schon in jüngeren Jahren stärker ausgeprägt. Ich empfehle deshalb eine Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre.“ Man müsse die Jugendlichen einladen, sich an politischen Entscheidungen zu beteiligen.
„In den Berliner Bezirken machen wir bereits seit fünf Jahren gute Erfahrungen mit dem Wahlalter 16. Bei der Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung 2006 beteiligte sich etwa die Hälfte der 16- und 17-jährigen, was der allgemeinen Wahlbeteiligung von 56 Prozent entspricht. Jugendliche haben ebensoviel Interesse, mitzuentscheiden, wie Erwachsene“, sagte Tilmann Weickmann vom Landesjugendring Berlin e.V. „Außerdem sind sie von Entscheidungen genauso betroffen, wie Erwachsene, dürfen bisher aber nicht mitbestimmen.“
Wählen ist das zentrale Mitbestimmungsinstrument einer Demokratie. Der Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl garantiert jeder Bürgerin und jedem Bürger das gleiche Recht auf Stimmabgabe. „Dieser Grundsatz darf nicht unbegründet eingeschränkt werden. Wenn einer bestimmten Gruppe das Wahlrecht verwehrt wird, dann müssen dafür triftige Gründe vorliegen. Bei Jugendlichen zwischen 16 und 18 dürfte es schwerfallen, stichhaltig zu begründen, warum sie nicht zum Wählen in der Lage sein sollten“, sagte Hella Schleef vom Kinder- und Jugendbüro Steglitz-Zehlendorf e.V.
Jugendliche können bereits ab 14 Jahren über die eigene Religionszugehörigkeit bestimmen, dürfen ab 16 selbst entscheiden, zu heiraten und können ab 17 zur Bundeswehr gehen oder in Begleitung eines Erwachsenen Auto fahren. In Berlin sind rund 22 Prozent der Ausbildungsanfänger unter 18 Jahren. „Wer einen Beruf ergreifen, heiraten oder den Glauben wechseln kann, der sollte auch wählen dürfen“, sagte Karin Bremer von der Drehscheibe Kinder- und Jugendpolitik Berlin. Bei den so genannten U18-Wahlen habe sich gezeigt, dass 16- und 17-jährige ihr Recht auf Mitbestimmung ernst nähmen und verantwortungsbewusst ausübten. Zudem müssten Vollmündigkeit und Wahlrecht nicht zwingend gekoppelt sein. Auch das Wahlrecht ab 18 Jahren sei zu einer Zeit eingeführt worden, wo die Vollmündigkeit erst mit 21 erlangt worden sei.
Bremen ist deutschlandweit das erste Bundesland, in dem Jugendliche ab 16 Jahren auch auf Landesebene wählen dürfen. In Brandenburg, Thüringen, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Hamburg wird das Wahlalter ab 16 Jahren für die Landes- beziehungsweise kommunale Ebene ebenfalls diskutiert. „Vor diesem Hintergrund sollten sich die Berliner Abgeordneten endlich einen Ruck geben und das Wahlalter 16 für die Landesebene in die Verfassung schreiben“, sagte Michael Efler von Mehr Demokratie e.V. Einen entsprechenden Antrag hatte die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen bereits im vergangenen Jahr eingebracht.




