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Am Mittwoch, 26. November werden im Abgeordnetenhaus Experten zum noch zu beschließenden Volksabstimmungsgesetz angehört. Landesvorstandsmitglied Michael Efler vertritt den Landesverband von Mehr Demokratie in der Expertenrunde. Im Volksabstimmungsgesetz sind wichtige Details zur Durchführung von Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden geregelt. Im November 2006 trat bereits eine neue Landesverfassung in Kraft, in der die Hürden der Volksgesetzgebung gesenkt wurden.

Aus unserer Perspektive birgt der Senatsentwurf zum Volksabstimmungsgesetz teils erfreuliche Neuerungen aber noch einige Unzulänglichkeiten. Zentraler Verhandlungspunkt ist die Möglichkeit der freien Sammlung von Unterschriften. Die soll zwar nach Vorstellungen aller Partien eingeführt werden, allerdings sieht der Senatsentwurf das Vorzeigen eines Personalsausweises auf der Straße vor und es wird laut über das Notieren der Ausweisnummer neben den anderen persönlichen Daten nachgedacht. Die Regelung ist aus unserer Perspektive nicht praktikabel und würde das Sammeln auf der Straße für Initiatoren erheblich erschweren. In keinem anderen Bundesland, wo die freie Sammlung möglich ist, müssen Unterstützer auf der Straße bisher ihren Personalausweis vorzeigen und über Missbrauchsfälle bei der Unterschriftensammlung ist bisher auch nichts bekannt.

Ebenfalls zu diskutieren ist die Frage der Plakatierung im öffentlichen Raum. Zur Zeit gilt analog zur Parteienwerbung bei Wahlen ein 7-Wochen-Zeitraum bei Volksbegehren und Volksentscheiden. Zu klären ist hier, wie mit der Frist beim Volksbegehren umzugehen ist, da es sich hier um einen Zeitraum und nicht wie bei Wahlen um einen Termin handelt, in dessen Vorfeld 7 Wochen vorher plakatiert werden darf.

Auch im Gespräch ist eine Kostenerstattungsregelung für Initiatoren zu schaffen. Zu prüfen ist hier, wenn sie denn kommt, ab welcher Höhe gesammelter Unterschriften Initiatoren ihr Recht auf Kostenerstattung geltend machen können.

 

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