Die neue Kommunalverfassung Brandenburgs gibt den Kommunen mehr Spielraum bei der Einführung von Beteiligungsinstrumenten. Die Gemeinde Wildau ist mit gutem Beispiel vorangegangen und hat eine Einwohnerbeteiligungssatzung beschlossen, die sehr umfangreiche Beteiligungsmöglichkeiten der Einwohner zulässt. So wurden in Wildau noch über die Regelungen der Kommunalverfassung hinausgehende Beteiligungsinstrumente eingeführt. Diese Satzung sollte allen Brandenburger Kommunen als Muster gelten, um die politische Teilhabe ihrer Einwohner zu fördern.
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