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Neues Abstimmungsgesetz bringt leichte Verbesserungen für Volksbegehren

Am heutigen Donnerstag (1. Juli) hat das Berliner Abgeordnetenhaus ein neues Abstimmungsgesetz verabschiedet. Durchgesetzt hat sich gegenüber dem grünen Gesetzentwurf der der Rot-Roten Regierungskoalition. Dieser beinhaltet leichte Verbesserungen der Beteiligungsmöglichkeiten der Berliner Bürgerinnen und Bürger durch Volksbegehren.

Mehr Demokratie hat sich für eine bürgerfreundliche Gestaltung eingesetzt und begrüßt einige Änderungen des Gesetzes. Beispielsweise ist das umstrittene Spendenverbot verworfen worden. Der Verein hatte kritisiert, dass es damit gemeinnützigen Vereinen oder NGOs unmöglich gemacht worden wäre, ein Volksbegehren finanziell zu unterstützen. Von nun an beschränkt sich das Verbot auf öffentliche Unternehmen und Parlamentsfraktionen. Zudem erhalten die Initiativen in Zukunft mehr Planungssicherheit, da Volksbegehren vor dem Start der Unterschriftensammlung auf ihre Zulässigkeit hin überprüft werden. Wird ein Volksbegehren anschließend für unzulässig erklärt muss der Senat fortan selbst das Verfassungsgericht anrufen. Damit ist eine Erleichterung für die Initiative beschlossen worden, da bislang Initiativen selbst Einspruch gegen die Unzulässigkeitserklärungen des Senats erheben mussten. Ein weiterer positiver Aspekt ist, dass die Begehren während des Gerichtsverfahrens ruhen.

Um eine Spendentransparenz zu gewährleisten, müssen Initiativen ihre Spendenquellen bereits ab 5.000 Euro (bislang 50.000 Euro) offen legen. Neben Geld- werden demnächst auch Sachspenden erfasst.

Kritisch steht Mehr Demokratie der geplanten Verpflichtung der Träger gegenüber, die Spenderanschriften im Internet und im Amtsblatt veröffentlichen zu müssen und die Finanzierung des Begehrens eidesstattlich zu bezeugen, um eine strafrechtliche Verfolgung zu ermöglichen. Ein großes Manko des Gesetzes ist die fehlende Kostenerstattung bei Volksbegehren und keine verpflichtende Behandlung im Abgeordnetenhaus sowie die fehlende Zusammenlegung von Wahlen und Abstimmungen. Mehr Demokratie verweist hierbei auf den Änderungsvorschlag der Grünen, der alle drei Vorschläge aufgegriffen hat.

Mehr Demokratie hätte sich eine konsequentere Stärkung der Mitbestimmungsmöglichkeiten gewünscht. Dennoch zieht der Verein ein positives Resümee, da die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen Initiativen mehr Planungssicherheit und höhere Erfolgschancen bieten.

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