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Olympia - viel Lärm um nichts?

Auch wenn sich die Volksbefragung über Olympia für Berlin erledigt hat, bekräftigte die SPD nun ihre Idee, dem Parlament die Möglichkeit einzuräumen, Volksbefragungen zu wichtigen Projekten einzuleiten. Diese Spielart der direkten Demokratie braucht Berlin nicht, meinen wir.

Im Rahmen der Olympiabewerbung wurde in den letzten Wochen und Monaten viel über Bürgerbeteiligung und direkte Demokratie diskutiert. Eine entscheidende Frage war, ob es auch dem Abgeordnetenhaus erlaubt sein sollte, Volksentscheide zu wichtigen Projekten einzuleiten. Hintergrund war der vom Senat verlorene Volksentscheid zur Bebauung des Tempelhofer Feldes und die 2013 in München und Umgebung durch einen Bürgerentscheid gekippte Bewerbung für die Winterolympiade.

Während anfangs noch über eine Verfassungsänderung diskutiert wurde, um dem Parlament die Referendumsmöglichkeit zu eröffnen und möglicherweise auch Verbesserungen bei der bestehenden Volksgesetzgebung vorzunehmen, lief es am Ende auf ein einfaches Gesetz der Koalition hinaus, mit der lediglich eine Befragung der Bevölkerung zum Einzelfall Olympia auf den Weg gebracht werden sollte. Nun ging der Zuschlag an Hamburg und man muss sich fragen: Was ist eigentlich von dieser Debatte übrig geblieben?

Eines vorweg: Zu einer Vereinfachung von Volksbegehren und Volksentscheiden wird es nicht kommen - das war allerdings von Seiten der Koalition nie ernsthaft geplant. Bleibt die Frage, was aus der Referendumsmöglichkeit wird. Während der Fraktionsvorsitzende der SPD, Raed Saleh, weiterhin an der Idee festhält, einfachgesetzliche Voraussetzungen für unverbindliche Volksbefragungen zu wichtigen stadtpolitischen Projekten zu schaffen, ließ Michael Müller im <link http: www.neues-deutschland.de artikel external-link-new-window external link in new>Interview mit dem Neuen Deutschland offen, ob es dafür eine Verfassungsänderung bräuchte.

Nichts von dem tut dieser Stadt gut. Der aktuelle <link http: bb.mehr-demokratie.de external-link-new-window external link in new>Umgang des Senats mit bezirklichen Bürgerbegehren gegen Wohnungsbauprojekte offenbart sein Verhältnis zur direkten Demokratie: direkte Abstimmungen gern, aber nur, wenn diese unseren Projekten nicht in die Quere kommen. Diese Haltung missachtet den Grundgedanken der direkten Demokratie, die in erster Linie eine Korrekturmöglichkeit der Bevölkerung gegenüber den gewählten Institutionen darstellt.

Vor diesem Hintergrund ist das Plebiszit, also die Möglichkeit für Senat oder Abgeordnetenhaus - ob nun verbindlich oder unverbindlich, einfachgesetzlich oder per Verfassungsänderung - grundsätzlich zu hinterfragen. Die Gefahr der Instrumentalisierung wird uns gerade vor Augen geführt.

Eine Referendumsmöglichkeit in die Verfassung aufzunehmen, ist eine gute Idee, allerdings sollten die Bürgerinnen und Bürger weiterhin selbst entscheiden, ob es dazu kommt,  indem sie eine bestimmte Anzahl von Unterschriften in einer kurzen Frist gegen einen Parlaments- oder Senatsbeschluss sammeln müssen. <link internal-link internal link in current>Fakultatives Referendum nennt sich dieses Instrument. Nur wenn ein tatsächlicher Konflikt besteht, würde es zur Abstimmung kommen und ob ein Konflikt besteht, sollte die Stadtgesellschaft selbst entscheiden.

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