Die Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung hat sich vorerst nicht für eine Zusammenlegung des Bürgerentscheids über den Wiederaufbau der Garnisonkirche mit der Landtagwahl ausgesprochen. Am Montag reichte die Bürgerbegehrensinitiative über 16.000 Unterschriften ein. Die Erreichung des Quorums (rund 13.500) ist damit sehr wahrscheinlich. Die Initiative verspricht sich von der Kopplung des Bürgerentscheids an die Landtagwahl eine höhere Beteiligung und somit die Erreichung des Zustimmungsquorums von 25 Prozent der Wahlberechtigten.
Am Mittwoch lehnte die SVV allerdings – und entgegen vieler Hoffnungen und Erwartungen – den Dringlichkeitsantrag der Fraktion „Die Anderen“ und der Linken ab. Wichtig sei zunächst, ob die benötigte Anzahl der Unterschriften auch tatsächlich erreicht werde, erst dann sollte über einen Termin gesprochen werden, lautete die Begründung. Damit ist der Termin zur Landtagswahl noch nicht völlig unmöglich geworden, jedoch müsste man sich spätestens bis zum 20. Juli auf eine Sondersitzung verständigt haben, um alle Fristen einzuhalten. Auf der Sondersitzung, die spätestens Anfang August stattfinden muss, müsste dann über die Zulässigkeit sowie die Übernahme bzw. Ablehnung des Bürgerbegehrens selbst und über den Termin des Bürgerentscheids entschieden werden.
Mehr Demokratie spricht sich für die Zusammenlegung aus. Damit würden faire Bedingungen geschaffen, um das Quorum beim Bürgerentscheid erreichen zu können. Dann wäre tatsächlich entscheidend, welche Seite ausreichend Unterstützer/innen an die Urne mobilisiert. Zusätzlich würde die Stadt mindestens 75.000 Euro einsparen, wenn der Bürgerentscheid am Tag der Landtagswahl stattfände.



