Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen bringen am 25.2. einen Gesetzentwurf ein, welcher vorsieht, das Abstimmungsgesetz für Volksabstimmungen zu verbessern. Der Gesetzentwurf orientiert sich sehr stark an den Positionen von Mehr Demokratie. Der Entwurf enthält eine Kostenerstattung für die TrägerInnen von Volksbegehren und sieht eine Verbesserung in der Spendentransparenz vor. Diese orientiert sich an den Regelungen für Parteien. Weiterhin wird eine Pflicht zur Behandlung von Volksbegehren im Abgeordnetenhaus eingeführt, sowie die Möglichkeit, dass die Träger eines Volksbegehrens den Volksentscheid parallel mit anderen Volksentscheiden oder Wahlen durchführen lassen kann. Bisher konnte dies nur der Senat beschließen und somit auf Erfolg oder Misserfolg eines Volksentscheids Einfluss nehmen. Außerdem enthält der Vorschlag eine Weiterleitungs- und Befassungspflicht für das Parlament, damit keine unnötigen Verzögerungen bei der Behandlung eines Volksbegehrens entstehen. Der Entwurf wird am 25.02. eingebracht.
<link http: www.parlament-berlin.de ados iiiplen vorgang d16-2975.pdf _blank>Der Gesetzentwurf findet sich hier.




