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Rheinland-Pfälzischer Landtag schafft Sperrklausel auf kommunaler Ebene ab

Wie beim Domino fallen seit der Verfassungsgerichtsentscheidung zur Sperrklausel in Schleswig-Holstein nun auch die Beschränkungen in den übrigen Bundesländern.

Nach Schleswig-Holstein und Thüringen ist in Rheinland-Pfalz nun (14.5) ebenfalls die dortige 3,03 % Sperrklausel auf kommunaler Ebene durch den Landtag abgeschafft worden. Im Gegensatz zu den Verfassungsgerichtsentscheiden in Schleswig-Holstein und Thüringen wurde die Hürde diesmal durch die Politik selbst mit den Stimmen von SPD und FDP abgeschafft und nicht gezwungener Maßen durch einen Gerichtsentscheid.

Man folgte offenbar der Ansicht, dass eine Sperrklausel auf kommunaler Ebene nicht notwendig sei und demnach nur als Abschottung der großen Parteien nach unten diene.

Innenminister Bruch (SPD) erklärte, die Abschaffung der Sperrklausel werde die Arbeit in den kommunalen Parlamenten nicht beeinträchtigen.

Durch diese Entscheidung wird die Liste der Bundesländer mit Sperrklauseln auf kommunaler Ebene immer kürzer. Lediglich Saarland und die Stadtstaaten Berlin und Hamburg haben weiterhin eine Sperrklausel auf Bezirksebene. Die Entwicklungen der letzten Monate geben damit auch der Forderung nach einem besseren Wahlrecht für Berlin Recht. Die Abschaffung der Sperrklausel auf kommunaler Ebene ist eines der Anliegen unserer Volksinitiative für ein besseres Wahlrecht. Dem Berliner Senat ist zu empfehlen sich also noch einmal genau bei den SPD-Kollegen aus Rheinland-Pfalz zu erkundigen und sich ein Vorbild nehmen. Denn das Thema Sperrklausel wird auch bald im Abgeordnetenhaus von Berlin eine Rolle spielen, sollten die nötigen 20.000 Unterschriften für die Volksinitiative zusammenkommen.

 

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