Die Rot-rote Regierung in Berlin hat sich darauf geeinigt, ein Gesetz einzubringen, welches die Veröffentlichung von Verträgen zwischen der öffentlichen Hand und Privatinvestoren erzwingt. Wir begrüßen diese Vorhaben, mehr Transparenz im Umgang mit Privatinvestoren zu erreichen. Jede Bürgerin und jeder Bürger soll Aktenauskunft oder –einsicht über Verträge mit Privatinvestoren in den Bereichen Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Abfallentsorgung, öffentlicher Nahverkehr und Energieversorgung erhalten. Dies gilt jedoch nicht für die Vertragsteile mit Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen, durch deren Offenlegung dem Vertragspartner ein Schaden entstehen kann. Es soll jedoch zwischen Informationsinteresse der Bürger und Geheimhaltungsinteresse der Investoren sorgfältig abgewogen werden.
Das Gesetz soll auch rückwirkend für alle Verträge gelten und umfasst somit die Verträge zur Wasserversorgung mit RWE und Veolia. Damit könnte das Abgeordnetenhaus dem Volksbegehren „Schluss mit den Geheimverträgen“ der Initiative „Berliner Wassertisch“ deutlich entgegen kommen. Der Forderung der Initiative, dass nicht veröffentlichte Verträge unwirksam werden, kommt die Koalition aus rechtlichen Gründen nicht nach.
Einen etwas weitreichenderen Gesetzentwurf zur Offenlegung haben die Grünen bereits eingebracht. Dieser sieht die Offenlegung aller Verträge im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge vor.



